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Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?

Ob Elektro-Tretroller auf dem Fußweg fahren dürfen, hängt von ihrem Höchsttempo ab.

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© imago/westend61

Die E-Scooter kommen: Voraussichtlich noch im zweiten Quartal können viele Modelle regulär zugelassen werden. Welche Merkmale sie haben und wer sie wo fahren darf, ist in der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge, kurz eKFV, geregelt, die bald in Kraft treten soll. Ein Überblick.

Wo darf ich mit meinem E-Scooter fahren?

Das hängt von der bauartbedingten Maximalgeschwindigkeit ab. Wenn der E-Scooter zwölf Stundenkilometer oder mehr erreicht, müsse sich der Fahrer normalerweise auf Radwegen bewegen, erklärt Harald Büring vom Portal Juraforum. Gebe es keinen Radweg, dürfe man innerorts auch auf der Straße fahren. Auch gemeinsame Geh- und Radwege können demnach für schnellere E-Scooter freigegeben werden. Modelle, die langsamer als zwölf km/h fahren, sind erlaubt auf Fußwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen und in Fußgängerzonen. Außerorts dürfen diese Scooter auf Radwegen und Seitenstreifen fahren, wenn weder Fußwege noch ein gemeinsamer Geh- und Radweg existiert.

Brauche ich für den E-Scooter Führerschein und Helm?

Die finale Fassung der E-Scooter-Verordnung, die demnächst vom Bundesrat beschlossen werden soll, sieht weder Helm- noch Führerscheinpflicht vor. In älteren Entwürfen des Regelwerks war noch vom Mofaführerschein als Voraussetzung die Rede gewesen. Allerdings sind Altersgrenzen definiert. Ist der Roller schneller als 12 km/h, muss dessen Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein. Langsamere Modelle dürfen ab zwölf gefahren werden.

Muss ich eine Versicherung für den E-Scooter abschließen?

Ja. Denn es handelt sich aus Sicht des Gesetzgebers um ein Kraftfahrzeug. Also muss jeder Halter eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen. Für den X2City von BMW gibt es bereits eine Police, sie läuft bei der Zurich Versicherung und kostet 35,70 Euro im ersten Jahr. Auch eine Kasko, die unter anderem nach einem Diebstahl zahlt, bietet die Zurich an (53,55 Euro pro Jahr, 150 Euro Selbstbehalt im Schadensfall).

Welche Strafen drohen beim Fahren ohne Versicherung?

Wer ohne gültige Kfz-Haftpflicht erwischt wird, begehe eine Straftat, die mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden könne, sagt Harald Büring. Darüber hinaus bestehe bei fahrlässig verursachten Unfällen mit Verletzten die Gefahr, mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen konfrontiert zu werden.

Ist es besser, mit dem Kauf des E-Scooters noch zu warten?

Manche Experten raten, zumindest noch so lange zu warten, bis die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung in Kraft getreten ist. Eine weitere Option wäre, nach diesem Stichtag erst einmal einen E-Scooter zu leihen, um dessen Alltagstauglichkeit auszuprobieren. Inzwischen stehen diverse Unternehmen in den Startlöchern, die den Rollerverleih zum Geschäftsmodell erkoren haben. Wann eine Ausnahmeverordnung kommt, die die Nutzung von Elektroskateboards, motorisierten Einrädern oder anderen Vehikeln ohne Lenkstange regelt, ist noch offen. (rnw/are)

Den Entwurf der Verordnung finden Sie hier.