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Wolf: Sachsen sucht Videojäger

Statt Abschussdebatten möchte der Freistaat lieber Videoschnappschüsse von den Jägern. Aus gutem Grund.

Von Birgit Ulbricht
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Symbolfoto
Symbolfoto © dpa

Tauscha. Ausgerechnet einem Ministerium fehlt es an Datenmaterial. Kaum zu glauben, aber beim Wolfsforum in Tauscha bat Bernd Dankert, Referent für Artenschutz im Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, um Videos und Fotos von Wölfen. „Wir hatten letztes Jahr über 8000 Hinweise, aber nur 125 von Jägern und die meisten Bilder und Filme sind nicht zuzuordnen oder sogar höchst zweifelhaft“, erklärte er im proppevollen Saal der Landfleischerei Schempp. Auf alle bekannten Debatten hatten sich Landwirte, Jäger, Forstleute, Naturschützer und Bürger wohl eingestellt. Aber da waren sie baff.

Wo soll ich das hinschicken?

Auch Oliver Schmidt, Chef der Agrargenossenschaft Ebersbach, ging es da nicht anders. „Wo soll ich die denn hinschicken? Das muss einem doch mal jemand sagen“, meinte er fast verwundert. „An ihren Jagdpächter, der kann das Material im Wildmonitoring für sein Revier hochladen. Wer den Jagdpächter nicht kennt, kann solche Videobeweise auch ans Wolfsmanagement schicken“, so Dankert. Denn Sachsen versucht gerade, den äußersten Spagat zwischen mehrheitlich aufgebrachter Landbevölkerung und erklärten Wolfsschützern hinzubekommen. Der Freistaat hat jetzt einen Referentenentwurf vorgelegt, der klar regeln soll, wann ein Wolf zum Problem wird und wann er abgeschossen werden darf. Bernd Dankert macht keinen Hehl daraus – ein Freibrief zum Abschuss kann die sächsische Regelung des EU-Rechtes nicht sein. „Wir können keine Brüsseler Gesetze brechen“, sagte er unmissverständlich. Das wollten die Hardliner wie Dr. Joachim Schierig aus Zabeltitz nicht hören. Für ihn ist der europäische Wolfsschutz „Ökoterrorismus für viele andere Tierarten“ und „ganz klar eine Enteignung der Reviereigentümer, die verfassungswidrig ist“. Dankert ließ sich auf diese Konfrontation genauso wenig ein, wie die Debatten um Hybridwölfe, die der Meißner Autor Wernher Gerhards einbringen wollte.

Sachsen schaut jetzt auf die Finnen

Sachsen will lieber den pragmatischen Weg gehen und das bis zum Äußersten des Zulässigen. Doch dafür braucht es Fakten, wo sich Wölfe unzumutbar dem Dorf nähern oder wo neue Ansiedlungen sind. Am Ende muss sich das Landratsamt rechtfertigen. Der Freistaat will zwar das Wolfsmanagement jetzt in staatlicher Hand bündeln, doch die Entscheidung, ob ein Wolf abgeschossen wird oder nicht, soll den Landratsämtern obliegen. Die sind, so scheint es, wenig begeistert.

Franziska Schmidt von der Naturschutzbehörde hakte nach, wer ist wofür verantwortlich, greift eigentlich die Jagdhaftpflicht, wenn es sich bei einem Wolfsabschuss gar nicht um Jagd, sondern um „Töten mit geeigneten Mitteln“ handelt? Die Tücke liegt bekanntlich im Detail. Denn was einfach klingt, sorgte in den letzten Jahren für heftige Auseinandersetzungen und zu einer Klageflut, wie im Falle des Görlitzer Landrates Bernd Lange, als der einen Wolfsabschuss genehmigte. Er sah sich prompt mit 210 Klagen konfrontiert. Die Stimmung war derart aufgeheizt, dass sich der Landrat weigerte, der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage den Namen des mit dem Abschuss betrauten Jägers zu nennen. In Brandenburg erledigt ein selbstständiger Unternehmer daher den Abschuss, wenn er erforderlich ist.

Für Sachsen kann sich Dankert so eine Lösung allerdings nicht vorstellen. „Also ich würde niemanden in meinem Revier sehen wollen, so Dankert, der selbst passionierter Jäger ist und daher auch Stand in der Jägerschaft hat. Wie gesagt, zunächst könnten die Jäger ja mal das ein oder andere Foto schießen, um den Entscheidern Fakten an die Hand zu geben. Derweil beobachtet Dankert aufmerksam, wie es den Finnen ergeht. Die stehen wegen ihrer Regulierungsjagd auf den Wolf vor dem Europäischen Gerichtshof. Ein Urteil wird noch im ersten Quartal dieses Jahres erwartet. „Das wird wegweisend für ganz Europa sein“, ist sich Bernd Dankert sicher.

Auf einer Jägerversammlung darf natürlich ein Hund nicht fehlen. Darf ein Jäger einen Wolf töten, der seinen Hund angreift? Diese Frage kam natürlich auch. Die Antwort: An sich schon, wenn er es beweisen kann.
Auf einer Jägerversammlung darf natürlich ein Hund nicht fehlen. Darf ein Jäger einen Wolf töten, der seinen Hund angreift? Diese Frage kam natürlich auch. Die Antwort: An sich schon, wenn er es beweisen kann.
Bernd Dankert ist Artenschutzbeauftragter im Ministerium und Jäger.
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Franziska Schmidt(Mitte) von der Kreis-Naturschutzbehörde sorgt sich um Abläufe.
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Jörg Köhler, Chef des Jagdverbandes Großenhain, will informieren und positionieren.
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