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Als eine der grausamsten Todesstrafen abgeschafft wurde

Vor 250 Jahren erfolgte in Zittau die letzte Hinrichtung mit dem Rad. Sie traf einen 17-jährigen Mörder aus Seifhennersdorf.

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Zeitgenössische Darstellung einer Hinrichtung auf dem Rad.
Zeitgenössische Darstellung einer Hinrichtung auf dem Rad. © Jacques Callot - Les Misères et les malheurs de la guerre.

Hinrichtungen waren in vergangenen Jahrhunderten an der Tagesordnung. Mord oder Brandstiftungen hatten in jedem Fall die Todesstrafe zur Folge. Das Schlimme dabei: Der Henker hatte das Urteil auch bei Minderjährigen oder sogar Kindern zu vollstrecken. Und die Hinrichtungen erfolgten auf grausame Art und Weise.

So geschehen vor 250 Jahren in Zittau, als der erst 17-jährige Seifhennersdorfer Gottfried Paul aufgrund eines von ihm begangenen Mordes gerädert wurde. Paul hatte laut Chronik am 19. November 1772 den fünfjährigen Carl Friedrich Müller in einen Busch gelockt, mit elf Messerstichen ermordet und „den kleinen Körper danach in den Schlamm eines Teiches geworfen.“ Der 17-jährige Mörder hatte sich von dem Kind verachtet und gemobbt gefühlt. Der Täter sei ein einfältiger und unerfahrener Bursche gewesen, hieß es.

Hatte er aber den Tod durch Rädern verdient? Das Rädern war an Grausamkeit und Inhumanität nicht zu überbieten. Als Gottfried Paul am 12. Februar 1774 zum Schafott gebracht wurde, ließ ihn der Ostritzer Scharfrichter Heinrich Kadalowsky mehrere grauenvolle Tode sterben. In der Regel wurden dem Delinquenten zuerst - mit einem Richtrad oder auf ein Rad gebunden - die Knochen gebrochen. Dann wurden seine Extremitäten "ans Rad geflochten", was wegen der gebrochenen Knochen möglich war. Erst danach wurde er getötet.

Die Hinrichtung von Gottfried Paul auf dem Rad ist die letzte bekannte in der Zittauer Region. (rc)