SZ + Zittau
Merken

Staatskasse fordert Geld für Behinderten-Betreuer zurück

Erhard L. regelt das Leben seiner geistig behinderten Schwester. Der große Aufwand wird mit einer kleinen Pauschale vergütet. Doch das Gericht kennt da keine Kulanz.

Von Jana Ulbrich
 4 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Barbara ist geistig behindert. Die 58-Jährige lebt im Wohnheim der Lebenshilfe in Zittau. Ihr Bruder kümmert sich als gesetzlicher Vertreter um ihre Belange.
Barbara ist geistig behindert. Die 58-Jährige lebt im Wohnheim der Lebenshilfe in Zittau. Ihr Bruder kümmert sich als gesetzlicher Vertreter um ihre Belange. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Erhard L. hat das Geld zurückgezahlt: 798 Euro hat der Rentner an die Landesjustizkasse des Freistaats Sachsen überwiesen - so wie es in dem amtlichen Schreiben des Löbauer Betreuungsgerichts steht, das ihm vor Kurzem förmlich zugestellt wurde. Die 798 Euro sind der "Lohn" für zwei Jahre Arbeit, die die Staatskasse von Erhard L. jetzt rückwirkend zurückverlangt: Seine Schwester habe ja jetzt genug Geld, ihren Betreuer selbst zu bezahlen. Den 73-Jährigen macht das fassungslos.

Ihre Angebote werden geladen...