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Corona: Zittauer Amtsrichter zerpflückt Maskenpflicht

Über zwei Dutzend Bußgeldfälle landen vor Gericht. Und Teile der Corona-Schutzverordnung scheinen schlicht untauglich und widerrechtlich.

Von Markus van Appeldorn
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Professor Peter Dierich mit seinem Rechtsanwalt Torsten Mengel.
Professor Peter Dierich mit seinem Rechtsanwalt Torsten Mengel. © Markus van Appeldorn

Am Dienstag und Mittwoch, 9./10. November, sind am Zittauer Amtsgericht über zwei Dutzend Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung geführt worden. Die Betroffenen hatten sich geweigert, gegen sie verhängte Bußgelder zu bezahlen - in den meisten Fällen ging es dabei um Verstöße gegen die Maskenpflicht. Das ist erst der Beginn eines wahren Prozess-Tsunamis, rund 200 weitere Verfahren dieser Art werden folgen. Was die betreffenden Vorschriften in der Corona-Schutzverordnung des Freistaates juristisch wert sind, das zeigten exemplarisch drei dieser Verfahren, die SZ am Mittwoch besuchte. Die schlichte Bilanz: Amtsrichter Stephan Folda zerpflückte die Maskenpflicht.

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