Zittau
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Liebe macht Diebe - in Zittauer Blumenladen am Valentinstag

Zum Valentinstag stiehlt ein Jugendlicher in einem Zittauer Blumenladen Rosen für seine Liebste - doch eine Freude konnte er ihr damit nicht machen.

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Aus Liebe hat sich ein Jugendlicher in Zittau zu einem Diebstahl hinreißen lassen.
Aus Liebe hat sich ein Jugendlicher in Zittau zu einem Diebstahl hinreißen lassen. © dpa

Der Valentinstag, der 14. Februar, ist ein Tag für Romantiker. Da ist es gute Sitte, der Liebsten einen Strauß Blumen als Zeichen der Liebe zu schenken. Der Freundin eines jungen Zittauers wäre es vielleicht erst mal lieber, wenn dieser sich ein solches Geschenk auch leisten könnte - statt es zu stehlen.

Die Polizei berichtet nämlich vom Fall eines 17-Jährigen, der am Mittwochmittag einen Blumenladen in der Zittauer Innenstadt betrat, sich sogleich zehn Rosen schnappte und davonlief. Wert der romantischen Beute: etwa 40 Euro. Sein Pech war bloß, dass ein Zeuge des Geschehens den Jugendlichen kannte. Die Polizei stellte dann erwartungsgemäß fest, dass die Blumen für dessen Freundin gedacht waren. Der Kriminaldienst ermittelt.

Kraftstoff in Großschönau abgezapft

Unbekannte haben in der Nacht zu Mittwoch Sprit aus dem Tank eines an der Buchbergstraße abgestellten Autos in Großschönau gestohlen. Die Täter brachen den Tankdeckel des VW Polo auf und zapften Kraftstoff im Wert von 40 Euro ab. Es entstand außerdem etwa 20 Euro Sachschaden. Der Kriminaldienst ermittelt.

Betrüger in Zittauer Grenzkontrolle verhaftet

Ein rumänischer Betrüger muss für 23 Tage in Haft. Der 25-Jährige reiste laut Bundespolizei am Mittwoch um 22.50 Uhr an der Kontrollstelle auf der B 178 nach Deutschland ein. Die Polizisten stellten bei Überprüfung der Personalien fest, dass der Mann 2019 vom Amtsgericht Dillingen wegen Betruges zu einer Strafe von 80 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt worden war. Da von dieser Strafe noch 23 Tage offen waren und der junge Mann unbekannten Aufenthalts war, wurde er von der Staatsanwaltschaft Augsburg gesucht. Er war nicht in der Lage, den haftbefreienden Betrag in Höhe von 785,50 Euro vor Ort zu zahlen und wurde zur Verbüßung der 23- tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA Görlitz eingeliefert. (SZ)