Wenn man ein Gartengrundstück ohne Stromanschluss besitzt, dort aber partout den Rasen mit einem Elektromäher stutzen möchte, hat man ein Problem. Gut, wenn man keinen Benzinmäher betreiben möchte, käme ja noch einer mit Akku-Antrieb infrage. Das alles aber kam für einen Jonsdorfer alles nicht in Betracht. Er wählte für sein Problem eine Lösung, über die nun schließlich das Landgericht Görlitz entscheiden musste.
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