Bundespolizei beschlagnahmt bei Grenzkontrolle in Zittau eine Waffe und Zigaretten
Reichlich Beifang machte die Bundespolizei am Donnerstag wieder bei Grenzkontrollen in Zittau. So beschlagnahmte sie etwa eine schussbereite Gasdruckwaffe und Unmengen an Zigaretten.
Wie die Bundespolizei mitteilt, wurde ein Ungar in der Grenzkontrollstelle Friedensstraße kontrolliert und dabei mit einer griffbereiten Schreckschusspistole erwischt. Der 47-jährige Mann reiste mit seinem PKW aus Polen kommend ein und wies sich ordnungsgemäß aus. Die Beamten sahen in einer Ablage im Auto die Pistole liegen. Das Magazin war mit sechs Patronen bestückt und befand sich in der Waffe. Da diese für den Mann griffbereit im Wagen lag, führte er diese und benötigt hierfür einen Waffenschein. Da er keinen besitzt, hat er gegen das Waffengesetz verstoßen. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein und beschlagnahmte die Waffe. Außerdem ordnete die Staatsanwaltschaft die Zahlung von 600 Euro als Sicherheitsleistung für das zu erwartende Strafverfahren an.
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Mann mit 4.400 Zigaretten erwischt
Bundes- und Landespolizisten der Gemeinsamen Einsatzgruppe Oberlausitz stoppten am Donnerstag in der Chopinstraße um 13.50 Uhr einen aus Polen einreisenden E-Roller-Fahrer mit einer vollgepackten großen Tragetasche. In dieser befanden sich 25 Stangen mit 4.400 Zigaretten, die der 39-jährige Deutsche kurz zuvor für 900 Euro in Polen gekauft hatte. Damit hatte er die persönliche Freimenge erheblich überschritten und eine Steuerstraftat begangen. Eine Streife des Zolls übernahm vor Ort den Sachverhalt und ermittelt nun wegen Steuerhinterziehung. Die Zigaretten wurden beschlagnahmt. Für den Mann durfte es teuer werden. In solchen Fällen verlangt der Zoll 19 Cent Einfuhrzoll pro Zigarette - und dazu noch den gleichen Betrag als Strafgebühr. Damit kommt auf den Mann eine Zahlung von 1.672 Euro zu.
Inder an Grenze zurückgewiesen
Ein indischer Staatsbürger wollte am Morgen des 4. Januar 2024 in Zittau über den Grenzübergang auf der B 178n von Polen kommend einreisen und musste durch die Bundespolizei zurückgewiesen werden. Der 40-jährige Mann erschien um 7.30 Uhr mit einem polnischen Lkw zur Einreisekontrolle und händigte den Beamten seinen indischen Reisepass aus. Ein Visum konnte er jedoch nicht vorweisen. Vielmehr ist er in Polen mit einem nur dort gültigen Aufenthaltstitel registriert. Der Mann muss sich wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten. (SZ)