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Ebersbacherin will Haus sprengen - hat die Polizei Warnungen ignoriert?

Als der Gerichtsvollzieher bei der Frau zur Zwangsräumung klingelt, eskaliert die Lage. Vor Gericht nun die Frage: Wäre das in dieser Form vermeidbar gewesen?

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Das Haus, das die Bewohnerin damals gedroht hatte in die Luft zu sprengen.
Das Haus, das die Bewohnerin damals gedroht hatte in die Luft zu sprengen. © Markus van Appeldorn

Wollte sie ihr Haus in die Luft sprengen - oder nicht? Diese Frage ist auch nach dem Amtsgerichtstermin am Dienstag weiter offen. Im Juni 2021 soll eine Ebersbacherin bei der Zwangsräumung ihres Elternhauses gedroht haben, sich mitsamt diesem in die Luft zu jagen. Nun ist sie wegen "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" am Zittauer Amtsgericht angeklagt. Als damals der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand, eskalierte die Lage - mit einem großen Polizei- und Feuerwehreinsatz infolge.

Im Disput habe die Frau davon gesprochen, eher ihr Haus in die Luft zu sprengen als es zu verlassen. Der Gerichtsvollzieher habe dies ernst genommen - was einen Großeinsatz von Polizei und Feuerwehr zur Folge hatte. Die Ortsfeuerwehren von Ebersbach und Neugersdorf rückten mit elf Fahrzeugen und 42 Kameraden an, zehn Bewohner der Nachbarhäuser wurden evakuiert und in einer nahen Turnhalle untergebracht. Alarmiert wurden zudem psychologisch geschulte Spezialkräfte des Landeskriminalamtes, um das Gespräch mit der Frau zu suchen.

Das Gericht versucht nun herauszufinden, ob sich tatsächlich alles so zugetragen hat. Denn die Frau bestreitet, jenen Satz gesagt zu haben, der Ausgangspunkt für den Einsatz von Polizei und Feuerwehr war. Das sei "schlichtweg gelogen", erklärt die zum Tatzeitpunkt 65-Jährige dem Richter. Sie beschreibt die damalige Situation aus ihrer Sicht: Sie habe im Anbau ihres Hauses lediglich warmes Wasser machen wollen und deshalb mit Gasflaschen und Feuerzeug hantiert. Sie räumt ein, dass außer den zwei Gasflaschen auch ein Benzinkanister und "sicherlich auch Grillanzünder" vorhanden gewesen seien. Auf einem Foto, das der Richter später zeigt, sind allerdings vier Gasflaschen zu sehen. Dies alles, erklärt die Frau, habe aber nichts mit einer angeblich angedachten Sprengung zu tun. Denn: Das alles seien handelsübliche Produkte und nicht angeschafft worden, um ihr Zuhause in die Luft zu jagen.

Hat die Polizei Warnungen ignoriert?

Dass das Haus der Ebersbacherin überhaupt zwangsversteigert wurde, hat mit ihrer Lebensgeschichte zu tun. Neben einer Reihe eigener gesundheitlicher Probleme musste sie sich um die Betreuung ihrer Mutter kümmern, die den Tod des Mannes - ihres Vaters - nicht verkraftet hatte. Auch finanziell befand sie sich in einer Abwärtsspirale. Letztlich verlangte die Bank aufgelaufene Verbindlichkeiten von 50.000 Euro zurück. Andernfalls, stellte man sie vor die Wahl, werde ihr Elternhaus zwangsversteigert. Dazu kam es schließlich.

Zum Gerichtstermin in Zittau war am Dienstag auch ein junger Mann geladen, der das Haus aus der Zwangsversteigerung gekauft hatte und gemeinsam mit dem Gerichtsvollzieher an der Tür klingelte. Der Satz, sie werde das Haus in die Luft sprengen, sei am 25. Juni 2021 nicht gefallen, erinnerte er sich. Am Rande des Prozesses schilderte er gegenüber der SZ allerdings, die Frau habe schon im Vorfeld der Zwangsräumung bei einem persönlichen Gespräch wörtlich gedroht: "Lebend bekommt Ihr mich hier nicht raus." Darüber habe er auch die Polizei informiert mit der Bitte, bei der anstehenden Zwangsräumung dabei zu sein. "Die Polizei hat das nicht ernst genommen", sagte er.

Zu dem damaligen Zwangsräumungstermin waren auch zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes von Ebersbach-Neugersdorf erschienen. Der Frau drohte durch die Maßnahme damals schließlich die Obdachlosigkeit. Die Stadt hatte ihr deshalb Unterstützung angeboten. Nach Auskunft des Vaters des neuen Eigentümers habe auch der Hilfe angeboten - die Frau habe aber in Gesprächen vor der Zwangsräumung jegliche Hilfsangebote abgelehnt. Der Prozess wurde zu einem nächsten Termin am 7. März vertagt. (SZ)