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Wo in Zittau jetzt Bäume fallen sollen

Die Stadt gibt die aktuelle Fällliste bekannt. Auch auf dem "Grünen Ring" müssen einige Exemplare gefällt werden.

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In Zittau müssen auch in diesem Winter wieder einige Bäume gefällt werden. Ein Baum auf der Krokuswiese wird noch geprüft.
In Zittau müssen auch in diesem Winter wieder einige Bäume gefällt werden. Ein Baum auf der Krokuswiese wird noch geprüft. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Die Rotbuche auf der Zittauer Krokuswiese am "Grünen Ring" hat vielleicht noch eine kleine Chance, dass sie stehenbleiben darf. Hier ist ein Gutachten beauftragt, das den Zustand des Baumes prüfen soll. Von dem Ergebnis hängt es ab, ob die Buche in diesem Winter gefällt wird oder nicht.

Die Stadt Zittau hat jetzt eine Liste veröffentlicht, welche Bäume in der aktuellen Saison gefällt werden sollen. Seit Anfang Oktober ist die Schutzzeit vorbei. Bis zum 28. Februar dauert die Fällsaison, in der Bäume angesägt werden dürfen. Mehr mehr als 45 Bäume sowie verschiedene Sträucher stehen insgesamt auf der Fällliste - im Zittauer Stadtgebiet und in den Ortsteilen. Aus der Liste geht auch hervor, dass sie zum Großteil geschädigt und bereits abgestorben sind.

Die Bäume im Stadtgebiet und den Ortsteilen werden regelmäßig (ganzjährig) gepflegt, erhalten sogenannte Pflege- und Erziehungsschnitte, teilt die Stadtverwaltung mit. Immer wieder müssen aber auch Bäume gefällt werden, etwa wenn sie abgestorben und nicht mehr standsicher sind. Oder bei irgendetwas im Weg. Das trifft zum Beispiel laut Liste auf eine Birke zu, die am Spielplatz "Zur Birke" im Westpark steht. Deren Wurzeln beschädigen die Spielgeräte. An der Straße Zum See stehen zwei Birken auf einer Gasleitung. Und drei Linden an der Leipziger Straße sind beschädigt und sterben langsam ab, weil sie mehrfach angefahren wurden. Eine komplette Übersicht, wo Bäume gefällt werden sollen, gibt es hier.

Neue Regeln fürs Bäumefällen

Solche Fällungen, wenn Bäume komplett umgesägt werden, sind besonders einschneidend und weithin sichtbar - dessen ist man sich bei der Stadt bewusst. "Wenn das Lebensalter eines Baumes erreicht ist, wenn er durch Trockenheit oder Schädlingsbefall zu großen Schaden genommen hat oder hin und wieder auch, wenn ein Baum einer notwendigen Baumaßnahme im Weg steht, muss zum äußersten gegriffen, der Baum gefällt werden", so Kai Grebasch, Pressesprecher bei der Stadt.

Besonders innerhalb des denkmalgeschützten Grünen Rings würden die gefällten Bäume in der Regeln eins zu eins durch Neupflanzungen ersetzt. Aber auch an allen weiteren Standorten, wo Bäume gefällt werden, gibt es Neupflanzungen - zumindest in der Nähe. Ersetzt werden Bäume auch dann nicht, wenn sich die Natur bereits selbst geholfen hat und neue Bäume sozusagen "wild" gewachsen sind.

Aber nicht nur Kommunen dürfen jetzt Bäume fällen, sondern auch private Grundstücksbesitzer. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung auf die seit März dieses Jahres neue Gehölzschutzsatzung hin. Seit Einführung der neuen Satzung sind alle Bäume mit einem Stammumfang von 100 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von einem Meter über dem Erdboden, genehmigungspflichtig. Dazu gehören nun auch Nadelbäume, Birken, Pappeln, Baumweiden sowie Obstbäume. Diese waren gemäß der alten Baumschutzsatzung bisher vom Schutz ausgenommen. Rückfragen können per Mail an [email protected] gerichtet werden. Wer einen Antrag auf Fällung stellen will, muss zudem mehr Zeit einplanen. Die Bearbeitungsfrist für Anträge wurde von drei auf sechs Wochen erhöht. Da die Saison bis Ende Februar geht, sollten Anträge rechtzeitig gestellt werden. (SZ)