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Gerichtstermin zwischen Ostritz und Ex-Hotelier steht

Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt einen Termin für den Normenkontrollantrag Hans-Peter Fischers gegen die Stadt Ostritz benannt. Worum es geht.

Von Anja Beutler
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Auch das "Hotel Neißeblick" ist vom geltenden Bebauungsplan betroffen. Der Besitzer wehrt sich nun vor Gericht.
Auch das "Hotel Neißeblick" ist vom geltenden Bebauungsplan betroffen. Der Besitzer wehrt sich nun vor Gericht. © SZ-Archiv

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) wird sich am 9. März mit dem Normenkontrollantrag von Hans-Peter Fischer, dem Besitzer des "Hotels Neißeblick", gegen die Stadt Ostritz befassen. Das bestätigte der Richter Matthias Mittag auf SZ-Nachfrage. Bei dem Verfahren geht es um den seit Mai 2021 geltenden Bebauungsplan der Stadt Ostritz. Er sieht für das Gebiet von der Edmund-Kretschmann-Straße bis zur Neiße perspektivisch eine Renaturierung vor, damit für die Neiße künftig größere Überschwemmungsflächen vorhanden sind.

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