Gerichtstermin zwischen Ostritz und Ex-Hotelier steht
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![Auch das "Hotel Neißeblick" ist vom geltenden Bebauungsplan betroffen. Der Besitzer wehrt sich nun vor Gericht.](https://image.saechsische.de/784x441/u/5/u5cwsjqqxn2nqkxfvmmu5asgm1bow9kg.jpg)
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) wird sich am 9. März mit dem Normenkontrollantrag von Hans-Peter Fischer, dem Besitzer des "Hotels Neißeblick", gegen die Stadt Ostritz befassen. Das bestätigte der Richter Matthias Mittag auf SZ-Nachfrage. Bei dem Verfahren geht es um den seit Mai 2021 geltenden Bebauungsplan der Stadt Ostritz. Er sieht für das Gebiet von der Edmund-Kretschmann-Straße bis zur Neiße perspektivisch eine Renaturierung vor, damit für die Neiße künftig größere Überschwemmungsflächen vorhanden sind.