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Umweltministerium: "Regeln für Wolfsabschuss sind klar"

Künftig soll ein Abschuss von Problem-Wölfen leichter möglich sein. Der Görlitzer Landrat ist skeptisch und hatte Kritik geäußert. Das Ministerium widerspricht.

Von Jana Ulbrich
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Künftig soll ein Abschuss von Problem-Wölfen leichter möglich sein. Der Görlitzer Landrat ist da skeptisch.
Künftig soll ein Abschuss von Problem-Wölfen leichter möglich sein. Der Görlitzer Landrat ist da skeptisch. © Symbolfoto: dpa

In Regionen mit erhöhtem Wolfsaufkommen, sogenannten Hot-Spot-Regionen, soll es künftig möglich sein, Entscheidungen über einen Abschuss von Problem-Wölfen trotz strengem Artenschutz schneller und unbürokratischer als bisher treffen zu können. Darauf hatte sich eine Arbeitsgruppe der Bundesländer mit der größten Wolfspopulation Mitte März geeinigt. Der Görlitzer Landrat Stephan Meyer (CDU) reagierte daraufhin aber skeptisch.

Meyer kritisierte vor allem, dass es nach wie vor keine verbindliche Rechtsgrundlage für eine Entnahme von Wölfen gebe. Dem widerspricht das Umweltministerium: "Es bestehen bereits verbindliche Rechtsgrundlagen", so ein Sprecher gegenüber der SZ. Er bestätigt aber, dass die im März von den sogenannten Wolfsländern vereinbarten Erleichterungen bisher noch keine Rechtsgültigkeit besitzen. Sie müssen "in den jeweiligen Bundesländern erst noch in Recht umgesetzt werden".

Der Sprecher betont zudem, dass für eine Entscheidung allein die Landkreise zuständig seien. "Es bedarf keines Einvernehmens des Umweltministeriums", teilt er mit. Jede Entnahme bedürfe jedoch einer Einzelfallprüfung. Grundlage dafür sei die Sächsische Wolfsmanagementverordnung. Die Fachstelle Wolf des Landesumweltamts muss aber dennoch hinzugezogen werden und "die fachlichen Voraussetzungen für eine Entnahme belegen“.

Alternativ könnten Landratsämter und kreisfreie Städte eine Entnahme in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz anordnen, also ohne rechtlichen Rückgriff auf die sächsische Verordnung, so der Sprecher. Der Vorgang müsse aber nachvollziehbar dokumentiert und bewertet werden - inklusive einer Prüfung, ob noch andere Mittel und Maßnahmen wie beispielsweise eine Vergrämung möglich wären.

In der Praxis haben sich diese Regelungen allerdings bisher als kaum praktikabel erwiesen. Der Görlitzer Landrat bleibt deshalb bei seiner schon länger geäußerten Forderung, dass der Schutzstatus des Wolfs generell herabgesetzt werden könne und auch müsse, um eine einfachere Bejagung zu ermöglichen. Wenn Sachsens Staatsregierung Anfang April zu ihrer Kabinettssitzung nach Zittau kommt, will er das Thema ansprechen.