Ursula S. aus Ebersbach-Neugersdorf darf sich jetzt zwei Jahre lang nichts zu schulden kommen lassen. Andernfalls drohen der 80-Jährigen sechs Monate Gefängnis. Außerdem wird sie eine Geldstrafe von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Zittau, das die Rentnerin am 12. April der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen hatte.
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