In der DDR war der Beginn der Ära Honecker mit einem gravierenden Eingriff in die Struktur der Wirtschaft verbunden. Ein Ministerratsbeschluss vom 16. Februar 1972 legte „Regelungen für Betriebe mit staatlicher Beteiligung und Stellung und Aufgaben des Gesellschafters bei der schrittweisen Übernahme der Betriebe in Volkseigentum“ fest. Alle Betriebe mit mindestens zehn Mitarbeitern wurden „in Volkseigentum“ überführt. Das geschah formal durch Aufkauf der Anteile der privaten Eigentümer, wobei die gezahlten Summen allerdings oft nur symbolisch waren.
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