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Zugewachsene Ecken in der Stadt

Stadträte kritisieren, dass Fußwege und Schilder von Wildwuchs zugewuchert werden. Das Ordnungsamt kontert.

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© Symbolbild/Nikolai Schmidt

Von Peter Redlich

Radebeul. Sonne und Regen im Wechsel lassen Hecken und Unkraut wild schießen. Stadträte kritisierten jetzt die Stadt, dass viele Bereiche in Radebeul, an Fußwegen und vor Verkehrsschildern, zugewachsen seien – beispielsweise auch im Lößnitzgrund.

OB Bert Wendsche (parteilos) reagierte darauf mit einer deutlichen Ansage an die Grundstückseigentümer. Deren Pflicht sei es zuerst, den sie betreffenden Abschnitt freizuschneiden. Es sei nicht Aufgabe der Stadt, dies ständig für andere auf Kosten aller zu übernehmen.

Dieser Aufforderung schiebt jetzt das Ordnungsamt ebenfalls einen Hinweis nach. Monika Michael vom Amt weist darauf hin, dass in den Gehweg ragende oder hängende Äste von Bäumen oder Sträuchern zu verschneiden sind, da diese oftmals die Nutzung der Gehwege stark einschränken. Als Faustregel gilt, dass die Nutzung des Gehweges für eine erwachsene Person mit Regenschirm ungehindert möglich sein sollte, deshalb sind Anpflanzungen auf 2,50 Meter über der Gehwegoberkante und 4,50 Meter über der Fahrbahnoberkante zurückzuschneiden.

Außerdem sollte beachtet werden, dass besonders bei schmalen Straßen auch die Durchfahrt der öffentlichen Versorgungsfahrzeuge (unter anderem Abfallentsorgung) zu gewährleisten ist und keine Verkehrszeichen oder andere öffentliche Beschilderungen (zum Beispiel Straßennamensschilder) von Strauchwerk oder herabhängenden Ästen verdeckt werden.

Dort, wo es keinen Gehweg gibt, sind die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen in einer Breite von 1,5 Metern, gemessen von der Grundstücksgrenze aus, bzw. soweit in Fußgängerzonen oder in verkehrsberuhigten Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, ein Streifen von 1,5 Meter Breite entlang der Grundstücksgrenze zu reinigen. Dies gelte jederzeit, besagt die Stadtordnung in Radebeul.