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Zuhause im Unglück – das sagt der Steuerexperte

Das Finanzdebakel um die beliebte Renovierungssendung „Zuhause im Glück“ sorgt für Aufsehen. Müssen ehemalige Teilnehmer nun Steuer zahlen?

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© Anne Hübschmann

Von Catharina Karlshaus

Großenhain. Mit einer Wirtschaftsprüfung beim TV-Produzenten UFA im März fing das Dilemma an: Mitwirkende des seit 2005 von RTL II ausgestrahlten Quotenhits sollen nun vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden. Die Behörde, so ein Sendersprecher, sei der Ansicht, dass Sach- und Dienstleistungen als steuerpflichtiges Einkommen der Teilnehmer zu werten und von diesen zu versteuern sei.

Ein herber Schlag für Familien wie Juliane und Alexander Thiere aus dem Großenhainer Ortsteil Bauda. Zwar waren die Eltern eines fünf Jahre alten Jungen und einer schwer kranken Tochter im Vorfeld auf die Möglichkeit einer Steuerzahlung – auch im Vertrag enthalten – aufmerksam gemacht worden. Da in den 13 Jahren angeblich aber noch nie eine etwaige Forderung erhoben worden sei, nahmen sie die Hilfe 2017 gern an.

Eine Dresdner Steuerberaterin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, empfiehlt eine konkrete Einzelprüfung. Es gebe immer Varianten. Sei bereits vom Finanzamt ein Steuerbescheid erlassen worden, sollte der Betroffene sofort Einspruch erheben. Wenn diesem nicht stattgegeben würde, könne dann auch ein Finanzgericht entscheiden. Habe dieses in seinem Urteil eine Revision zugelassen, so dürften die Beteiligten die strittige Sache vom Bundesfinanzhof überprüfen lassen. Abgesehen davon, dass es bis dahin ein langer Weg sei. Die Angelegenheit aus der Ferne zu betrachten, wäre ganz dünnes Eis.

Aus nächster Nähe betrachtet werden können die Fälle am Sonnabend in Köln. An diesem Nachmittag gibt die UFA betroffenen Familien die Gelegenheit einer kostenlosen Beratung durch einen Steuerberater.

Ein Angebot, welches offenbar viele Menschen aus ganz Deutschland wahrnehmen. Es musste extra auf einen größeren Tagungsraum ausgewichen werden.