Merken

Zwangspause im Infinus-Prozess

Ein Angeklagter hat einen Hörsturz erlitten. Nun lässt das Gericht feststellen, inwieweit er noch verhandlungsfähig ist.

Teilen
Folgen
NEU!
© dpa

Von Ulrich Wolf

Dresden. Im Prozess um den Anlageskandal bei der Dresdner Firmengruppe Infinus muss die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgericht Dresdens zwangspausieren. Der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats unterbrach das Verfahren um eine Woche. Der Grund: Der angeklagte Ex-Manager und seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzende Andreas Kison hat nach Angaben seines Verteidigers einen Hörsturz erlitten. Am Vormittag hatte eine Anstaltsärztin den 46 Jahre alten Beschuldigten noch für verhandlungsfähig erklärt. Als der Vorsitzende Richter daraufhin den Prozess zumindest für zwei, drei Stunden fortsetzen wollte, bestand Kisons Anwalt Michael Stephan auf eine Untersuchung durch einen medizinischen Gutachter des Gerichts. Es gelang der Kammer jedoch nicht, dies so kurzfristig umzusetzen.

© Infografik / Gernot Grunwald

Kison hatte zuvor erklärt, er sei bei vier verschiedenen Ärzten gewesen und habe Medikamente eingenommen. „Ich bin körperlich hier, aber geistig nicht wirklich anwesend. Ich schwebe irgendwo.“ Kison stammt aus Bad Homburg und lebte vor seiner Inhaftierung in Kronberg im Taunus. Er war in leitender Position bei den Infinus-Firmen IKP und Capital Business tätig, an den Großunternehmen Fubus und Prosavus als Gesellschafter beteiligt und zudem Aufsichtsrat beim Finanzdienstleistungsinstitut der Infinus-Gruppe.

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung hatten die Ermittler unter anderem selbst gezüchtete Cannabispflanzen entdeckt. Zunächst saß er in Leipzig in U-Haft, für den Prozess war er nach Dresden verlegt worden. Im November 2014 war Kison zur Beerdigung seines Vaters nach Hessen gereist, nach Angaben von Anwalt Stephan „unbewacht, ohne Handschellen, ohne Handy, ohne Geld und nur mit einem Butterbrot aus der Gefängnisküche“. Für den Verteidiger war diese Reise schon damals der Beleg, dass keine Fluchtgefahr bestehe. Doch mehrere Haftbeschwerden verpufften bislang.

Ursprünglich sollte am heutigen siebten Verhandlungstag ein neues Kapitel in dem Prozess aufgeschlagen werden. Die geladenen Zeugen hätten Einblicke geben können in die Welt von Policen und Provisionen. Alle drei sind Mitarbeiter von Versicherungskonzernen. Sie hätten wohl beschreiben müssen, wie sie zu den äußerst ungewöhnlichen Verträgen mit der Infinus-Gruppe gekommen sind - und warum ihnen nichts aufgefallen ist. Wegen dieser Policen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Wien gegen diverse andere Führungskräfte der Infinus-Gruppe, die unter dem Verdacht der Geldwäsche stehen.

Der Staatsanwaltschaft Dresden zufolge haben die hier angeklagten sechs Ex-Manager der Finanzgruppe Lebensversicherungen mit extrem hohen Monatsbeiträgen auf eigene Mitarbeiter abgeschlossen, um so Millionensummen an Provision zu kassieren. Sie hätten damit nach außen hin ein Wachstum suggeriert, dass auf Pseudo-Geschäften basiere und keine echten Werte beinhalte. Die Anklage argumentiert, die Bilanzen seien so künstlich aufgebläht worden. Sie sieht darin eine Täuschung der Anleger und spricht deshalb von einem „bandenmäßigen Betrug“ und einem „Schneeballsystem.“ Darauf stehen bis zu zehn Jahre Haft.

Oberstaatsanwalt Kai Dömland ist überzeugt, dass Infinus schon weit vor dem Zusammenbruch im November 2013 in Liquiditätnot war. Zwar habe das Unternehmen gebrauchte Lebensversicherungen ganz legal von Kunden aufgekauft, um nach Ablauf der Vertragszeiten die Versicherungssummen zu kassieren; doch zuletzt sei das immer häufiger vorfristig geschehen, um Finanzlöcher zu stopfen. Die vorzeitigen Vertragsauflösungen seien Verlustgeschäfte gewesen, die wiederum neue Lücken in die Liquiditätsdecke gerissen hätten.

So habe Infinus immer mehr Schuldscheine an Anleger verkaufen müssen, um flüssig zu bleiben; die Kapitalanlagen hätten auf Dauer nie und nimmer die versprochenen Renditen von sechs bis acht Prozent abwerfen können. Die Staatsanwaltschaft hat allein für den Zeitraum November 2011 bis November 2013 einen „Mindestschaden von 156 Millionen Euro“ ausgemacht. Nach Angaben der Insolvenzverwalter der zahlungsunfähigen Firmengruppe summieren sich die Gläubigerforderungen sogar auf rund zwei Milliarden Euro; davon dürfte allerdings nur die Hälfte wirklich berechtigt sein.

Nach dem für Wirtschaftsstrafprozesse nahezu üblichen, drei Tage währenden Geplänkel zwischen dem Vorsitzenden Richter Hans Schlüter-Staats und der Phalanx aus zwölf Verteidigern war der einzige aussagewillige Ex-Manager von Infinus, Jens Pardeike, fast 20 Stunden lang befragt worden. Er räumte zwar ein, dass er mit dem Geschäftsmodell von Infinus zunehmend „Bauchschmerzen“ hatte und es auch „strategische Fehler“ gegeben habe, doch konkreten Antworten war er in der Regel ausgewichen. Er selber habe den Absprung nicht rechtzeitig geschafft, dazu habe ihm die Entschlossenheit gefehlt, sagte er.

Das Gericht hat für den Prozess 104 Zeugen geladen. Die Termine reichen bis weit in den Sommer 2016 hinein.