Merken

Zweifel am Fenster-Gutachten

Im Prozess gegen die Gruppe Freital sorgt ein Gutachter für Verwirrung.

Teilen
Folgen

Von Karin Schlottmann

Dresden. Ein Anschlag der mutmaßlichen rechtsterroristischen Gruppe Freital sorgt weiter für Konfliktstoff im Prozess gegen die acht Angeklagten. Bei der Böller-Attacke in der Nacht zum 20. September 2015 soll der Beschuldigte Patrick F. einen illegalen Sprengkörper an das Fenster montiert haben. Bei der Explosion wurde erheblicher Sachschaden angerichtet. Die Bewohner kamen laut Anklage nur deshalb unverletzt davon, weil sich niemand von ihnen in der Küche aufgehalten hatte.

Patrick F. ist nach eigenen Angaben allein für die Tat verantwortlich. Er habe sich spontan und ohne Hilfe von anderen entschlossen, den Böller in das angekippte Fenster zu legen. Nachdem Zweifel an seiner Darstellung laut wurden, beauftragte das Oberlandesgericht einen Ingenieur mit einem Gutachten zu der Frage, ob der Zustand des Fensters nach der Explosion die Version des Angeklagten stützt. Das Gericht erhofft sich offenbar Aufschluss darüber, ob der Angeklagte tatsächlich spontan gehandelt hat, oder ob dieser Angriff wie die übrigen Taten der Gruppe geplant war.

Tatsächlich sorgte der Sachverständige für wenig Klarheit. Seine Untersuchung habe ergeben, dass das Fenster zum Zeitpunkt der Tat geschlossen gewesen sein muss, sagte er am Dienstag vor Gericht. Obwohl er im Laufe der Befragung zugeben musste, dass das Gutachten Widersprüche und Mängel enthielt, blieb er bei seiner Auffassung. Mehrere Verteidiger stellten daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen ihn. Der Vorsitzende Richter Thomas Fresemann brach die Anhörung ab. Über den Befangenheitsantrag will das Gericht später entscheiden.

Der Prozess gegen die Gruppe Freital hat am 7. März begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft sieben Männern und einer Frau die Bildung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mord und mehrere Sprengstoffanschläge vor.