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Ab 2021 gilt neuer Nahverkehrsplan

Der Entwurf soll im September fertig sein. Dann können auch die Kommunen ihre Wünsche für den Nahverkehr einbringen.

Von Maria Fricke
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Auch wie die Busse in Döbeln fahren, soll der neue Plan klären.
Auch wie die Busse in Döbeln fahren, soll der neue Plan klären. © Christian Essler

Mittelsachsen. Wie sieht der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in den nächsten fünf Jahren im Landkreis Mittelsachsen aus? Das wird im sogenannten Nahverkehrsplan festgeschrieben. Der ist aktuell in Bearbeitung beim Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS), zu dem neben dem Landkreis Mittelsachsen auch der Erzgebirgskreis sowie die Stadt Chemnitz und der Landkreis Zwickau gehören. Der bisherige Plan läuft Mitte 2021 aus.

Im September dieses Jahres wird mit dem fertigen Entwurf des neuen Plans gerechnet, sagt Falk Ester, Sprecher des ZVMS. Darin enthalten sind unter anderem die Bestandsaufnahme der aktuellen Situation sowie eine Prognose der Weiterentwicklung. Darauf aufbauend werde zum Beispiel die zukünftige, mögliche weitere Ausgestaltung des ÖPNV sowie dessen Finanzierung für die nächsten fünf Jahre skizziert, erklärt Ester. Aktuell würden die verschiedenen Teile des Plans erarbeitet, einige befänden sich bereits im Entwurfsstadium. Und schon jetzt seien die Kommunen zum Teil involviert, sagt Falk Ester.

Kommunen können sich einbringen

​Im September 2020 soll der fertige Entwurf den Mitgliedern der Verbandsversammlung des ZVMS vorgelegt werden. Ein Treffen des Gremiums ist für Mitte September geplant. Anschließend erfolge die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Dann können auch Kommunen ihre Stellungnahme zu dem Plan sowie ihre Wünsche für den ÖPNV in ihrer Region einbringen. Der Entwurf wird anschließend noch einmal mit den Hinweisen und Stellungnahmen überarbeitet. Erst dann liege die beschlussfertige Endfassung vor, sagt Ester. Über jene soll die Verbandsversammlung des ZVMS im ersten Quartal 2021 entscheiden.

Bevor der Plan in Kraft tritt, muss noch die Landesdirektion ihre Genehmigung dazu erteilen. „Erst dann erlangt der Plan Gültigkeit und wird durch öffentliche Auslegung bekannt gemacht“, sagt Ester. Seit Mitte Juni 2016 gilt die derzeitige Fassung des Nahverkehrsplans.

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