Döbeln
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Amtsgericht befasst sich mit Baumwurzeln

Ein Unternehmer sollte sich wegen einer Ordnungswidrigkeit vor Gericht verantworten. Zum Prozess kam es aber nicht.

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©  dpa / Symbolbild

Döbeln. Auf einem Grundstück im Rößchengrund, das der Stadt Döbeln gehört, sollte ein ortsansässiger Bauunternehmer im November 2017 einen Leitungsgraben ausheben. Zum Schutz der Baumbestände sollte er an mehreren Stellen Durchörterungen schaffen. 

Dabei werden vor und nach der zu durchörternden Stelle Löcher gegraben und ein Tunnel unter der Erde gebohrt. Weil der Bauunternehmer die Durchörterungen nicht bohrte, sondern mit einem Bagger einen offenen Graben ausheben ließ, wurden an zahlreichen Bäumen die Wurzeln beschädigt. Das ging so weit, dass einige Bäume gefällt werden mussten.

Wegen des Vorfalls erhielt der Bauunternehmer einen Bußgeldbescheid. Dagegen ging er in Einspruch. Jetzt sollte der Fall vorm Amtsgericht Döbeln verhandelt werden. Vorgeworfen wurde dem Unternehmer eine Ordnungswidrigkeit nach dem sächsischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. 

Zu der Verhandlung kam es jedoch nicht. Das Verfahren wurde aufgehoben. Vermutlich hat der Unternehmer das Bußgeld bezahlt. Eine Bestätigung liegt dem DA dafür allerdings nicht vor. (he)