Die Serie des Krematoriums Meißen: Regeln bei einer Bestattung

Die früher bekannten und gesellschaftlich anerkannten Rituale rund um die Bestattung und die Trauerphasen sind in der heutigen Zeit in Vergessenheit geraten. Bestimmte Traditionen und Gebräuche werden nicht mehr so streng eingefordert wie in vergangenen Zeiten. Trotzdem sollte jeder einem unangemessenen Verhalten aus Unsicherheit heraus vorbeugen.
Vereinbarung und Vergabe von Terminen
Der Tod kommt unerwartet und verständlich ist der Wunsch, die damit verbundenen Wege so schnell wie möglich zu erledigen. In unserer heutigen Gesellschaft ist man es gewohnt Termine zu erhalten bzw. Termine zu vergeben. Doch gerade im Trauerfall haben sich andere Verfahrensweisen eingeprägt.
In der Anfangszeit der Trauer (etwa bis zur Trauerfeier) ist eine Terminvergabe unüblich und gilt als unhöflich. Begründet wird das mit der ersten Trauerphase, in der sich die Angehörigen oft noch in einer Schocksituation befinden und bisweilen überfordert sind. Auch der Tod hält sich nicht an Termine. Bedenken sollte man außerdem, dass man während dieser Zeit dem Verstorbenen dient. Dementsprechend sollte man sich auch die notwendige Zeit für die Planung der Bestattung nehmen. Sprechzeiten bzw. Öffnungszeiten dienen als Orientierungen. Wartezeiten sind daher unbedingt einzukalkulieren.
Konkrete Termine werden nicht oder nur selten vergeben bei:
- dem den Totenschein ausstellenden Arzt
- Krankenhäusern
- Friedhofsverwaltungen
- Bestattungsinstituten
- Standesämtern
- Blumengeschäften
- Kondolenzbesuchen ferner Verwandter, von Freunden und Bekannten
In der zweiten Trauerphase sind dagegen Vorbereitungen zu treffen, die in der persönlichen Sphäre liegen. Gespräche, die einen moralischen Beistand für die Hinterbliebenen bedeuten und zu deren Trauerüberwindung beitragen, zählen ebenso dazu.
Termine sollten vereinbart werden bei:
- Trauerrednergesprächen
- Pfarrgesprächen zur Vorbereitung der Trauerfeier
- Trauerpsychologen
- Stationsarztgesprächen/Chefarztgesprächen
- längeren Kondolenzbesuchen (mit Gesprächen)
- Kondolenzbesuchen von fernen Verwandten, Freunden, Bekannten
Terminfestlegungen gelten für:
- Trauerfeiern
- Beisetzungen
- Kaffeetafeln, Gaststättenbesuchen (Totenmahl)
Terminvereinbarungen sind üblich bei:
- Amtsgericht
- Sparkasse/Kreditinstitut
- Rentenstelle
- Ämtern
- Versicherungen
- Banken/Sparkassen
Lesen Sie hier die Artikel zur ersten und zweiten Trauerphase.
Stöbern Sie hier für weitere Informationen und Geschichten des Städtischen Bestattungswesens Meißen.
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