Anzeige

Ist das Grundgesetz noch zeitgemäß?

Prof. Sabine Müller-Mall forscht zu Grundlagenfragen von Recht und Verfassung. Auch dazu, was sie stärkt oder in Gefahr bringt.

 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
© TU Dresden/Gordon Welters / stock.adobe.com

Unser Grundgesetz enthält einfach ausgedrückt die Spielregeln für das Zusammenleben in einer Gesellschaft. Wozu braucht es die überhaupt in einer Demokratie?

Wenn viele Menschen ihr Zusammenleben gemeinsam gestalten wollen, wird es immer Spielregeln brauchen, damit nicht bei jeder anstehenden Entscheidung alles neu ausgehandelt werden muss: Wer darf mitentscheiden und wer nicht, in welchem Verfahren wird die Entscheidung getroffen, wer sorgt dafür, dass sie umgesetzt wird? Eine Verfassung – und das Grundgesetz ist genau das, eine Verfassung – legt solche Spielregeln für einen längeren Zeitraum fest.

Prof. Sabine Müller-Mall ist Inhaberin der Professur für Rechts- und Verfassungstheorie an der TU Dresden.
Prof. Sabine Müller-Mall ist Inhaberin der Professur für Rechts- und Verfassungstheorie an der TU Dresden. © TU Dresden

Sind diese „Spielregeln“ – 75 Jahre nach ihrem Beschluss – noch zeitgemäß?

Die wesentlichen Festlegungen des Grundgesetzes sind für die meisten Menschen auch heute, nach 75 oder 35 Jahren (wie hier in Sachsen) noch wichtig und sinnvoll: dass wir in einer Demokratie leben wollen und nicht in einer Monarchie zum Beispiel, dass es ein föderaler und auch ein sozialer Staat sein soll, dass wir Grundrechte schützen wollen. Natürlich debattieren und streiten wir darum, wie das im Einzelnen genau aussehen soll, das ist richtig und wichtig. Denn jede Verfassung entwickelt sich mit der Zeit, sie ist lebendig.

Die Freiheit der Meinungsäußerung ist ein elementares Grundrecht. Welche – vielleicht antidemokratischen – Einstellungen, welches Verhalten muss das Grundgesetz aushalten können und wo muss es Grenzen setzen?

Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit sehr weitgehend – und mutet uns damit auch etwas zu. Wir müssen einiges aushalten können, Kritik, unterschiedliche Auffassungen, die auch die Grundfesten unserer Überzeugungen betreffen können. Grenzen gibt es dort, wo das Strafrecht ins Spiel kommt: Beleidigungen etwa sind nicht mehr von der Meinungsfreiheit geschützt. Oder, das ist eine andere Grenze, volksverhetzende Äußerungen, die zum Beispiel rassistisch aufstacheln, sind strafbar und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Man darf die Demokratie durchaus und auch sehr weitgehend kritisieren, man darf auch für eine andere Staatsform eintreten, aber wenn dabei beispielsweise völkisch gehetzt wird, dann sind die Grenzender Meinungsfreiheit erreicht.

In diesem Zusammenhang wird aktuell oft der Vergleich zu 1933 gezogen. Ist unsere Demokratie tatsächlich in Gefahr?

Die Demokratie lebt davon, dass wir alle uns an ihr beteiligen – das bedeutet nicht allein, zur Wahl zu gehen. Es bedeutet auch, sich Meinungen zu bilden, sich zu äußern, einen politischen Willen zu bilden. Wenn größere Teile der Bevölkerung das nicht mehr tun, dann gerät die Demokratie in Gefahr. Sie gerät aber auch in Gefahr, wenn viele Menschen bereit sind, ihre Stimme demokratiefeindlichen Positionen zu geben. Genau damit haben wir es im Moment zu tun: Viele Menschen nehmen solche Positionen jedenfalls in Kauf, wenn sie ihre Stimme abgeben. Und darin liegt auch hier und heute eine große Gefahr für die Demokratie: Denn sind Parteien oder Personen mit demokratiefeindlichen Positionen erst in Regierungsfunktionen, können sie sehr schnell die Möglichkeiten demokratischer Beteiligung so radikal einschränken, dass es erst faktisch und dann auch rechtlich keine Demokratie mehr gibt. Genau das haben wir 1933 gesehen.

© TU Dresden