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Kürzer arbeiten – so geht’s auch finanziell

Fast 1,5 Millionen Beschäftigte wollen mehr Freizeit. Wie sich das auf Lohn und Rente auswirkt, ist hohe Mathematik.

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© dpa

Alle Angestellten haben grundsätzlich das Recht auf Teilzeit, sagt Kaarina Hauer, Leiterin der Rechtsberatung bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Wer mindestens sechs Monate bei einem Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten tätig war, kann einen Antrag einreichen. Der Teilzeit-Anspruch kann auch aus Dienst- oder Betriebsvereinbarungen, aufgrund eines Tarifvertrages oder wegen Sondergesetzen bestehen.

Empfehlenswert ist es, sich vorher beraten zu lassen, welche finanziellen Auswirkungen eine Reduzierung der Arbeit hätte. Aber auch darüber, was das für die Rente bedeutet. Auch die Wahl der Steuerklasse könne Auswirkungen darauf haben, wie viel Nettogehalt vom Brutto übrig bleibe, sagt Charlotte Guckenmus, Fachanwältin für Sozialrecht. Wie groß die finanziellen Auswirkungen sind, hängt davon ab, wie stark man die Arbeitszeit reduziert. „Bei 90 oder 80 Prozent kann man das gut ausgleichen, alles ab 70 Prozent hat deutliche Auswirkungen“, erklärt Jutta Rump, Professorin am Institut für Beschäftigung und Employability in Ludwigshafen. Steuerlich könne es durchaus sein, dass man zwar 20 Prozent weniger arbeitet, aber auf dem Konto nur zehn Prozent weniger landen. Eine erste Orientierung bietet der Online-Teilzeitrechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

„Die Auswirkungen auf die Rente ist höhere Mathematik“, sagt Kaarina Hauer. Hier helfen die Deutsche Rentenversicherung oder Versichertenälteste, die eine Probeabrechnung durchführen können. Denn durch die Teilzeit sammelt man weniger Entgeltpunkte, das heißt, die Rente reduziert sich in der Regel. „Die Wartezeit jedoch, also wann man in Rente gehen kann, beeinflusst das normalerweise nicht.“

Mit dem Arbeitgeber abklären

Eine gute Betriebsrente als zusätzliche Einnahmequelle im Alter könne die Auswirkungen etwas abfedern, sagt Guckenmus. Sie warnt eindringlich vor einer Teilzeitfalle gerade für Frauen, da Teilzeitberufe nach wie vor hauptsächlich von Frauen ausgeübt würden. „Außer mehr Freizeit sehe ich keine Vorteile“, lautet ihr Urteil.

Auch eine vorübergehende Stunden-Reduzierung ist möglich, werde aber bislang wenig genutzt, sagt Kaarina Hauer. Die „Brückenteilzeit“ sieht vor, dass man zwischen ein und fünf Jahren die Arbeitszeit reduziert und danach automatisch wieder Vollzeit arbeitet. Allerdings gelten hier etwas strengere Ansprüche: Es müssen mehr als 45 Beschäftigte im Betrieb arbeiten und nicht nur 15. Sind es weniger als 200 und nehmen schon viele Brückenteilzeit in Anspruch, kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen. Das müssen aber gewichtige Gründe sein. Im Notfall gibt es die Möglichkeit zu klagen. „Das passiert aber selten, weil man ja in der Regel weiter dort arbeiten möchte“, sagt Kaarina Hauer. Jutta Rump rät, sich mit dem Team abzusprechen und den Wunsch vor allem zu begründen.“ Alles andere sei unsolidarisch gegenüber denjenigen, die den Laden am Laufen halten und die zusätzliche Arbeit abfangen.

Kaarina Hauer empfiehlt, zu recherchieren, ob man Anspruch auf Teilzeit hat, dann den Arbeitgeber zu informieren, anschließend die Kollegen. Setzen mehrere Personen in der Belegschaft oder im engeren Team auf Teilzeit, sollte eine Art Schichtplan aufgestellt werden, empfiehlt Rump. „Auch für Kunden nach außen sollte es transparent sein, wer wann da ist.“ (dpa)

Einen Teilzeitrechner finden Sie hier.