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Baby-Fernsehen ist ab 2021 verboten

Hochintensiver Ultraschall kann mehr schaden als nutzen. Für die Diagnostik bleibt er aber weiterhin erlaubt.

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Vom Verbot unberührt bleiben die drei Basis-Screenings sowie jede weiterführende, medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchung.
Vom Verbot unberührt bleiben die drei Basis-Screenings sowie jede weiterführende, medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchung. © dpa/Angelika Warmuth

Von Susanne Plecher

Berlin. Von ungeborenen Kindern dürfen künftig nur noch dann Ultraschallbilder angefertigt werden, wenn ein Arzt sie als medizinisch notwendig erachtet. Das regelt die Verordnung zum Schutz vor schädlichen nichtionisierender Strahlung des Bundesumweltministeriums (BMU), die ab 1. Januar 2021 gilt. Rein kommerzielle Aufnahmen sind dann verboten.

„Hintergrund ist die große Nachfrage nach Erinnerungsfilmen und -fotos, die werdende Eltern von ihrem ungeborenen Kind anfertigen lassen“, sagt BMU-Sprecherin Carolin Zerger. Die Aufnahmen gelten als individuelle Gesundheitsleistung, die die Eltern selbst zahlen müssen. In der Begründung des Ministeriums wird auf die hohen Ultraschallintensitäten verwiesen, die für die Bildgebung nötig sind. Diese seinen aber mit einem potenziellen Risiko für das Ungeborene verbunden.

Mit der Verordnung folgt das BMU einer Empfehlung der Strahlenschutzkommission. Sie hatte bereits 2012 vor gesundheitlichen Risiken von Ultraschall mit hohen Schallintensitäten gewarnt. Er könne Zellmembranen und Gewebestrukturen beschädigen. Die steigende Strahlenbelastung durch immer mehr Untersuchungen habe „möglicherweise zum Anstieg von Autismus und kindlichen Krebserkrankungen beigetragen“, sagt Prof. Dr. Otwin Linderkamp, Neonatologe an der Uni Heidelberg. Er fordert, dass pränataler Ultraschall generell „so selten und so kurz wie möglich und mit der geringsten Strahlenbelastung“ erfolgen sollte.

Auch in medizinischen Fachkreisen wird Baby-TV abgelehnt, so Dr. Susanne Kramarz vom Berufsverband der Frauenärzte. Unterstützung bekommt sie von Stephanie Hahn-Schaffarczyk vom Sächsischen Hebammenverband: „Das Verbot ist ein Schritt in die richtige Richtung.“ Ihr gehe er allerdings nicht weit genug. „Es wird zu viel Monitoring gemacht, um die Eltern zu beruhigen.“ Das sei eine große Einnahmequelle für Spezialpraxen. „Hier wird mit Angst Geld verdient.“

Vom Verbot unberührt bleiben die drei Basis-Screenings sowie jede weiterführende, medizinisch indizierte Ultraschalluntersuchung, auf die jede Schwangere laut Mutterschaftsrichtlinie ein Recht hat. „Für die vorgeburtliche Diagnostik ist die Ultraschallanwendung sehr wichtig. Sie hilft uns, mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen“, sagt Dr. Cahit Birdir vom Uniklinikum Dresden.

Die neue Verordnung regelt auch andere Anwendungen, bei denen nicht ionisierende Strahlung zum Einsatz kommt. So dürfen dann nur noch Ärzte ablative Laserbehandlungen zur Tattoo-Entfernung, Faltenglättung oder Reduktion von Fettgewebe vornehmen.