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Baumdieb war Beauftragter für Naturschutz

Der Ortrander Christian F. pflanzte gestohlene Obstbäume vor seine Sitzecke – er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von Manfred Müller
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Er ist der Geschädigte: der Ortrander Bauunternehmer Gerald Förster – hier im Sommer an den leeren Baumscheiben, wo seine Straßenbäume gestohlen wurden.
Er ist der Geschädigte: der Ortrander Bauunternehmer Gerald Förster – hier im Sommer an den leeren Baumscheiben, wo seine Straßenbäume gestohlen wurden. © Kristin Richter/Archiv

Ortrand/Riesa. Eine brandenburgisch-sächsische Provinzposse fand am Freitag vor dem Riesaer Amtsgericht ihr vorläufiges Ende. Auf der Anklagebank saß ein 28-jähriger Ortrander. Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, im Juli 2018 an der Ortsverbindungsstraße Kraußnitz-Ponickau mehrere Obstbäume ausgegraben und sie auf dem Grundstück, wo er zur Miete wohnte, wieder eingepflanzt zu haben. 

Da Kraußnitz bereits im Freistaat liegt, musste sich die sächsische Justiz mit dem Fall befassen, die Christian F. schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verurteilte.

Eine Bagatelle eigentlich, aber eine mit einem besonderen Geschmäckle. Denn der passionierte Jäger und Angler F. war im September 2014 zum Natur- und Umweltschutzbeauftragten der Stadt Ortrand berufen worden und trat in dieser Funktion auch mehrfach öffentlich auf. „Ja, er hat sich einige Jahre lang sehr engagiert“, bestätigt Bürgermeister Niko Gebel. Aber Christian F. sei zwischenzeitlich wieder abberufen worden. „Wäre er noch in dieser Funktion“, so Gebel, „hätte ich schon gehandelt.“ 

Über die Gründe für die Abberufung hält sich Ortrands Stadtoberhaupt allerdings bedeckt. Die Sache mit den Bäumen sei nur eine der Geschichten, die F. mit sich herumträgt, lässt er durchblicken. Der Bürgermeister muss es wissen, denn er wohnt im gleichen Haus wie der Delinquent und soll ihm wohl auch persönlich näher gestanden haben.

Dieb beim Ausladen beobachtet

Vorbestraft ist Christian F. aber nicht, stellt sich in der Gerichtsverhandlung heraus. Da der Angeklagte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, muss Richterin Ingeborg Schäfer die Fakten mühsam über Zeugenbefragungen zusammenfügen. Und eine davon hat es in sich. Denn F. wurde in der Nacht vom 7. auf den 8. Juli dabei beobachtet, wie er Bäume und Stützpfähle aus einem Auto lud und sie an seiner Sitzecke ablegte.

Ein Hausbewohner war gegen drei Uhr von einer Beachparty zurückgekommen, hatte draußen noch eine Zigarette geraucht und kann der Hergang in der Verhandlung überzeugend schildern. Am nächsten Morgen seien die Bäume dann eingepflanzt gewesen. Dennoch bleibt F. dabei, mit der Sache nichts zu tun zu haben. „Ich war´s nicht“, sind die einzigen Worte, die er im Laufe von zwei Gerichtsterminen sagen wird.

Ruchbar geworden war der Baumklau durch einen SZ-Artikel. Der Ortrander Bauunternehmer Gerald Förster wandte sich an die Zeitung, als er das Fehlen der Obstgehölze bemerkte. Förster, ein Naturliebhaber, hatte sie selbst gepflanzt und gepflegt und war über den Diebstahl so erbost, dass er 500 Euro Belohnung für entsprechende Hinweise aussetzte. Diese ließen auch nicht lange auf sich warten. Die Spuren führten ins Nachbarland Brandenburg, genauer gesagt, in die Ortrander Bahnhofstraße. Dort stehen die vier Bäume heute noch – in Größe und Sorte genau jenen entsprechend, die in Kraußnitz geklaut wurden.

Obwohl der Fall eigentlich klar ist und der Schaden gering, plädiert Christians F.s Anwalt auf Freispruch. Schließlich habe niemand seinen Mandanten beim Ausgraben der Bäume gesehen. Außerdem zieht die Verteidigung die Aussage des Hauptbelastungszeugen in Zweifel. Wie sollten vier mannshohe Jungbäume und die dazugehörigen Stützpfähle in den kleinen Dacia des Angeklagten gepasst haben?

Er fuhr einen Golf Kombi

Aber Richterin Ingeborg Schäfer lässt sich davon nicht beeindrucken. Es gebe keinen vernünftigen Grund, an der Zeugenaussage zu zweifeln, sagt sie – und spricht Christian F. schuldig. Neben der Geldstrafe muss er auch noch die Verfahrenskosten tragen.

Für Gerald Förster, der im Raum Ortrand noch etliche andere Anpflanzungen betreut, ist das Urteil eine Genugtuung. Im Übrigen, sagt er gegenüber der SZ, habe F. zum Tatzeitpunkt noch gar keinen Dacia gefahren, sondern einen Golf Kombi, in den das Diebesgut locker hätte transportiert werden können. Mit Naturschutz jedenfalls hat die grenzüberschreitende Umpflanzaktion eher wenig zu tun.