Klage von Jörg Drews und Hentschke Bau: So lief der erste Verhandlungstag
Dresden. Der Rechtsstreit zwischen dem Unternehmen Hentschke Bau aus Bautzen und seinem Geschäftsführer Jörg Drews auf der einen und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten im Freistaat Sachsen (VVN-BdA Sachsen) auf der anderen Seite geht weiter. Den ersten Verhandlungstag vorm Landgericht Dresden am 19. Januar 2024 verfolgten 60 Zuschauer, darunter Medienvertreter sowie Anhänger beider Parteien. Ein Urteil fällte Richter Dr. Stefan Dreher noch nicht.
Bereits vor der Verhandlung veranstaltete die VVN-BdA Sachsen eine Mahnwache mit knapp 20 Teilnehmern vor dem Landgericht. Sprecher Silvio Lang stellte dort noch einmal klar, dass man die Klage auf Unterlassung weiterhin abweisen werde.
Darum geht’s in der Klage von Hentschke Bau/Drews
Hentschke Bau und Jörg Drews haben die VVN BdA verklagt, nachdem im März 2023 ein Text erschienen war, der das Unternehmen und seinen Geschäftsführer mit der rechten Szene in Ostsachsen in Verbindung bringt. Sie fordern, „einzelne Behauptungen, eine unvollständige Berichterstattung und sachlich nicht gerechtfertigte Meinungsäußerungen zu unterlassen“.
Es geht um den Text unter dem Titel „Vernetzt und etabliert: Unternehmerisches Engagement für die extreme Rechte in Ostsachsen“. Diesen hatte das Else-Frenkel-Brunswik-Institut (EFBI) der Uni Leipzig in Kooperation mit einem Recherchekollektiv in Trägerschaft der VVN-BdA Sachsen veröffentlicht. Er beleuchtet, wie sich Unternehmer aus den Landkreisen Bautzen und Görlitz für die extreme Rechte einsetzen, etwa mit Spenden, Redebeiträgen oder Immobilien. Dazu zählen demnach unter anderen Hentschke Bau aus Bautzen und dessen Geschäftsführer Jörg Drews.
In dem Text wird etwa erwähnt, dass die Firma Hentschke Bau „die AfD im Bundestagswahlkampf 2017 mit einer Summe von 19.500 Euro“ unterstützt hat. Jörg Drews habe zudem „alternative Medien“, etwa die Zeitschrift „Denkste?!“ oder den Kanal „Ostsachsen TV“ unterstützt. Gerade dieses Medium habe diversen Vertretern der extremen Rechten eine Plattform geboten.
Der Text schildert zudem eine vermeintliche Szene aus dem Pausenraum des Unternehmens in Bautzen. Dies beruht auf Aussagen eines ehemaligen Mitarbeiters gegenüber dem Rechercheteam 15 Grad Research. Demnach habe dort ein Kollege „vom Vergasen“ geredet und „rechtsradikale Positionen geäußert“. In dem Raum mit 15 Personen habe es keinen Widerspruch gegeben.
So äußerten sich die beiden Parteien vor Gericht
Vor Gericht erklärte Dr. Carsten Brennecke, Kölner Rechtsanwalt an der Seite von Jörg Drews, in Richtung Gegenseite: „Ihre Grundlage ist falsch, unvollständig und selektiv.“ Dagegen wehre sich Herr Drews. Es gehe nicht nur um die Tatsachenbehauptung im Pausenraum oder darum, dass Herr Drews selbst extrem rechte Inhalte in der Öffentlichkeit verbreitet haben soll.
Dies zeichne ein unvollständiges Bild, da sich die Beklagten einige wenige Details herausgepickt hätten und damit das Gesamtbild der Firma Hentschke Bau und ihres Geschäftsführers verzerren würden. Sollten diese Aussagen gestrichen werden, verzichte man auch auf finanzielle Forderungen.
Silvio Lang, der Jörg Drews im Gerichtsaal mit rund fünf Metern Abstand gegenübersaß, verkündete nach kurzer Beratung mit seinem Leipziger Anwalt Alexander Hoffmann, dass man auf die Passage mit dem Pausenraum verzichten könne. Auf alles andere indes nicht.
Das sagten die drei Zeugen in der Verhandlung
Das Gericht befragte drei Zeugen. Dabei ging es vor allem um die beschriebene Szene im Pausenraum und die Haltung der Firma Hentschke Bau. Zuerst trat Prof. Dr. Oliver Decker in den Zeugenstand. Als Direktor des EFBI ist er verantwortlich für die Veröffentlichung des Textes. Den Namen des ehemaligen Mitarbeiters oder andere Details zu dessen Identität werde er aus Gründen des Quellenschutzes nicht nennen, sagte Decker. Der Mann habe die Szene genau geschildert und sei glaubwürdig.
Als weitere Zeugen traten zwei langjährige Mitarbeiter von Hentschke Bau auf, die der geschilderten Szene im Pausenraum nachgehen sollten, wozu sie Kollegen und Abteilungsleiter befragten, aber zu keinen Erkenntnissen kamen. Von rassistischen oder rechten Meinungen bei Hentschke Bau hätten sie bislang nichts mitbekommen. Ausländische Mitarbeiter hätten sich bislang ihrem Wissen nach nicht über solche Ereignisse beschwert, sondern das Unternehmen vielmehr gelobt.
So geht es mit dem Verfahren weiter
Die Protokolle der Beweisführung sollen beiden Parteien bis zum 9. Februar zugestellt werden. Anschließend haben Kläger und Beklagte Zeit bis zum 15. März, um dazu Stellung zu nehmen. Das Urteil soll am 5. April 2024, um 9 Uhr, am Landgericht Dresden verkündet werden.
So reagierten beide Parteien nach der Verhandlung
Jörg Drews wollte sich nach Verhandlungsschluss nicht äußern. Das werde er erst tun, wenn das Urteil vorliegt. Sein Anwalt sprach von einem „sehr guten Tag für Herrn Drews und Hentschke Bau“. Die Gegenseite habe keinen unmittelbaren Zeugen für die Szene im Pausenraum präsentieren können.
Das sah der Anwalt der VVN-BdA Sachsen anders. Die beiden Zeugen von Hentschke stünden in Abhängigkeit zu ihrem Arbeitgeber und hätten lediglich mit ein paar Leuten gesprochen, aber nichts rausbekommen. Es sei absurd, dass bei mehr als 700 Mitarbeitern nicht auch mal rechte Äußerungen fallen. Das widerspreche der Realität. Zwar habe man mit Oliver Decker lediglich einen Zeugen vom „Hörensagen“, das sei immer schwächer als ein Zeuge aus erster Hand. Aber die Aussage des EFBI-Direktors sei glaubwürdig und habe Gewicht.