Bautzen. Jene Satzung, welche Aufgaben und Möglichkeiten zur Benutzung des Stadtarchivs in Bautzen regelt, ist überarbeitet worden. Anlass ist unter anderem, dass das Stadtarchiv gemeinsam mit dem Staatsfilialarchiv seit 2001 den Archivverbund Bautzen bildet, welcher sich mittlerweile etabliert hat, erläuterte Grit Richter-Laugwitz, Leiterin des Archivverbunds Bautzen, in der jüngsten Sitzung des Stadtrats. Es sei daher dringend geboten, die Satzung auf beide Abteilungen und nicht nur auf das Stadtarchiv auszurichten.
Dass es 2013 eine Novellierung des Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen gegeben hat, ist ein weiterer Grund, weshalb die Bautzener Satzung grundlegend neu gefasst werden sollte. Anlass damals ist die zunehmende Digitalisierung gewesen. Zudem wurde eine Reihe von Regelungen wie die Benutzung der Archive deutlich vereinfacht und klarer formuliert als bisher.
Damit einher geht nun ein Beschluss zur Gebühren- und Benutzungssatzung für den Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen, welche an moderne Gegebenheiten angepasst worden ist. „Die nun vorliegende Satzung ermöglicht, dass die Bereitstellung von Archiv- und Sammlungsgut im Lesesaal des Archivverbundes zukünftig für jede nutzende Person unentgeltlich erfolgt“, erläuterte Grit Richter-Laugwitz. „Bisher gab es dafür unterschiedlich hohe Gebühren, die sich nach dem Benutzungszweck richteten.“ Das habe mitunter für Ungleichbehandlungen gesorgt.
Dagegen sind Leistungen, welche vom Archivpersonal erbracht werden, entsprechend dem tatsächlichen Aufwand nun kostenpflichtig. Wer das Personal zum Beispiel eine halbe Stunde beansprucht, um Informationen zu erhalten, die über einfache Auskünfte zu Art und Benutzbarkeit des einschlägigen Archiv- und Bibliotheksguts hinausgehen, muss dafür 30 Euro zahlen. Bei einer Reproduktion von Archivgut durch den Archivverbund Bautzen auf Bestellung werden 15 Euro fällig.
Die Stadträte haben sich in ihrer Sitzung am 29. November 2023 einstimmig für beide Satzungen entschieden, welche dann am 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen.