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Bautzen: Wann zahlt die Sparkasse die Zinsen nach?

Sparkasse Bautzen und Verbraucherzentrale streiten noch immer über Zinszahlungen an Sparer. Ein erstes Angebot wurde abgelehnt. So geht's weiter.

Von David Berndt
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Die Kreissparkasse Bautzen hat Prämiensparern eventuell zu wenig Zinsen gezahlt. Zumindest verfolgt die Verbraucherzentrale Sachsen deshalb eine Musterfeststellungsklage.
Die Kreissparkasse Bautzen hat Prämiensparern eventuell zu wenig Zinsen gezahlt. Zumindest verfolgt die Verbraucherzentrale Sachsen deshalb eine Musterfeststellungsklage. © Symbolfoto: SZ/Uwe Soeder

Bautzen. Eine außergerichtliche Einigung zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) und der Kreissparkasse Bautzen (KSK) zu möglichen Zinsnachzahlungen aus Prämiensparverträgen scheint derzeit kaum möglich.

Der erste Gerichtstermin zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Anfang Mai blieb ohne Urteil. Die anschließenden Verhandlungen mit der Kreissparkasse sind derzeit unterbrochen. Wie es in dem Fall weitergeht und was das für die Kunden der Sparkasse bedeutet, erklärt Sächsische.de.

Worum geht es im Streit zwischen Kreissparkasse Bautzen und Verbraucherzentrale?

Die VZS hat eine gemeinsame Musterfeststellungsklage gegen die Kreissparkassen Bautzen und Mittelsachsen erwirkt. Insgesamt hat die VZS acht solcher Klagen gegen sächsische Sparkassen erhoben. Grund für die Klage gegen die Kreissparkassen Bautzen und Mittelsachsen sind aus Sicht der VZS, variable Zinsen in Prämiensparverträgen, die zu niedrig berechnet worden seien. Das heißt, den Sparern stehen möglicherweise Nachzahlungen zu.

Konkret geht es um Kunden, die einen Vertrag des Modells „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen hatten. Dieses Modell war vor allem in den 1990er- und 2000er-Jahren attraktiv. Die Zinsen in diesen variablen Sparverträgen seien aber möglicherweise nicht so angepasst worden, wie es hätte passieren müssen, meint die VZS.

So hätten die Kunden nicht das Geld erhalten, was ihnen zugestanden hätte. Etwa 3.800 Kunden der Kreissparkasse Bautzen hatten einst solche Sparverträge abgeschlossen. Mittlerweile sind alle gekündigt.

Wie viele Menschen haben sich der Klage der Verbraucherzentrale angeschlossen?

Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen hat die Sparkasse Bautzen im Durchschnitt rund 3.000 Euro zu wenig Zinsen pro Prämiensparvertrag gezahlt. Bei der Sparkasse Mittelsachsen gehe es durchschnittlich um rund 2.700 Euro. Der Klage gegen die Kreissparkasse Bautzen hätten sich 320 Kunden angeschlossen. Bei der Sparkasse Mittelsachsen seien es rund 380.

Für den Eintrag ins Klageregister mussten Verbraucher 40 Euro zu zahlen. Dafür erhalten sie Informationen, Hintergründe und Erläuterungen zur Musterfeststellungsklage und die Prüfung des jeweiligen Sparvertrages. Auch der Zinsanspruch könne durch die VZS errechnet werden.

Verbraucher, die bereits einen Vergleich mit der Sparkasse abgeschlossen haben, konnten sich der Musterfeststellungsklage nicht anschließen. Das gilt ebenso für betroffene Sparer, die eine individuelle Klage anstreben.

Wie bewertet das Oberlandesgericht Dresden den Fall?

Die Musterfeststellungsklage gegen die Kreissparkassen Bautzen und Mittelsachsen wurde am 4. Mai am Oberlandesgericht Dresden (OLG) verhandelt. Ein Urteil gab es an diesem Tag noch nicht. Das OLG hat nun seinerseits erklärt, einen Sachverständigen zur konkreten Bestimmung des Zinses bestellt zu haben, der ein Gutachten anfertigen werde. „Nach Eingang des Gutachtens wird voraussichtlich ein weiterer Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen sein“, sagt das OLG auf Anfrage von Sächsische.de. Wann das sei, könne nicht vorhergesagt werden.

Gibt das Gericht der Klage der VZS statt, hätten die Betroffenen dann die Möglichkeit, entgangene Zinsen doch noch zu bekommen. Je nach Vertragslaufzeit und anderer Details müssten diese Beträge individuell berechnet werden.

Wie geht es bei der Musterfeststellungsklage jetzt weiter?

Von allen Sparkassen hatte einzig die Bautzener ein Angebot für einen Vergleich gemacht. Das sei bereits am 4. Mai passiert, erklärt Dirk Albers, Vorstandsvorsitzender der KSK Bautzen. „Dieses Angebot orientiert sich sehr eng an zwei vom Oberlandesgericht Dresden getroffenen Urteilen in Individualklageverfahren einer anderen Sparkasse.“

Die Bautzener Sparkasse sei damit den Verbraucherschützern in vielen Punkten entgegengekommen. Leider stelle die VZS Forderungen, die deutlich über die Feststellungen des OLG in diesen beiden Verfahren hinausgehen. Diese Blockade verzögere die Nachzahlungen, so Albers.

Die VZS teilt dagegen mit, dass man dieses Angebot nicht habe annehmen können. Denn dabei handele es sich nicht um ein Musterverfahren der Verbraucherzentrale, sondern von einzelnen Betroffenen und um eine andere Zinsreihe. Zudem habe die KSK durch die Herausgabe einer Pressemitteilung mit internen Informationen am 10. Juni „das Vertrauensverhältnis nachhaltig beschädigt“.

Die VZS erklärte jetzt gegenüber Sächsische.de: „Unsere wesentlichen Forderungen haben wir mit unserer Musterfeststellungsklage geltend gemacht. Diese werden wir vor dem Bundesgerichtshof weiter verfolgen.“

Darüber ist die KSK Bautzen wiederum erstaunt. Denn nach dieser Mitteilung vom 10. Juni habe die VZS „den Verhandlungsfaden bereits wieder aufgenommen“, teilte Sprecherin Elke Bauch jetzt mit. So habe die VZS mitgeteilt, dass weitere Termine ab Anfang Juli möglich seien. „Dieses Angebot nehmen wir selbstverständlich wahr. Die Kreissparkasse Bautzen wird weiter am bereits eingeschlagenen Weg bilateraler Gespräche festhalten und einen Termin mit der Verbraucherzentrale ab dem 4. Juli vereinbaren“, so Elke Bauch.