Cunewalde. Das Thema sorgt seit Jahren in vielen ostdeutschen Städten und Gemeinden für Zündstoff und Streitigkeiten: Tausende Garagen aus DDR-Zeiten gehören zwar privaten Eigentümern, stehen aber auf fremdem Grund und Boden, der oftmals den Kommunen gehört. Doch eine solche Trennung sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nicht vor. Dort ist es so geregelt, dass dem Grundstückseigentümer auch die Gebäude darauf gehören.
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