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Kreissparkasse Bautzen verteilt Weihnachtsgeld

Vereine und gemeinnützige Institutionen können sich bis zum 4. Dezember 2023 um Geld aus der PS-Lotterie bewerben. Alle Informationen zur Teilnahme.

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Vereine und gemeinnützige Institutionen können bis zum 4. Dezember 2023 ihren Weihnachtswunsch bei der Kreissparkasse Bautzen einreichen.
Vereine und gemeinnützige Institutionen können bis zum 4. Dezember 2023 ihren Weihnachtswunsch bei der Kreissparkasse Bautzen einreichen. © Symbolfoto: dpa/Monika Skolimowska

Bautzen. Bis zum 4. Dezember 2023 können Vereine und gemeinnützige Institutionen bei der Kreissparkasse Bautzen einen Antrag auf Weihnachtsgeld stellen und sich ihre Weihnachtswünsche erfüllen lassen. "In den letzten Jahren waren immer viele tolle Anträge dabei. Egal ob der Verein Anschaffungen tätigen muss oder Renovierungen anstehen, ich freu mich über jeden Weihnachtswunsch", so das Sparkassen-Maskottchen Winni, der Glückspilz.

Bereits zum fünften Mal vergibt Winni gemeinsam mit der Kreissparkasse Bautzen Weihnachtsgeld an Vereine und gemeinnützige Institutionen. Insgesamt stehen dafür 65.000 Euro aus der Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Vereine ihren Sitz im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Bautzen haben und die Vorhaben der Region nützen.

Die Weihnachtswünsche sind mit einer kurzen Projektbeschreibung, einem Kosten- und Finanzierungsplan und dem Freistellungsbescheid über die Internetseite der Kreissparkasse Bautzen einzureichen. (SZ)