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Wie Kommunen im Kreis Bautzen die Wärmeversorgung umstellen

Seit Anfang 2024 müssen Kommunen prüfen, wo sich für die Wärmeversorgung fossile durch erneuerbare Energieträger austauschen lassen. Im Landkreis Bautzen gibt es dabei unterschiedliche Ansätze.

Von Uwe Menschner
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Kommunen müssen jetzt prüfen, wo sich für die Wärmeversorgung fossile durch erneuerbare Energieträger austauschen lassen. Im Landkreis Bautzen gibt es dabei unterschiedliche Ansätze.
Kommunen müssen jetzt prüfen, wo sich für die Wärmeversorgung fossile durch erneuerbare Energieträger austauschen lassen. Im Landkreis Bautzen gibt es dabei unterschiedliche Ansätze. © dpa

Bautzen. Mit Beginn des Jahres 2024 ist das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ in Kraft getreten. Es besagt, dass Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern bis spätestens Mitte 2028 einen Wärmeplan aufstellen müssen, größere Städte bereits bis Mitte 2026.

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