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Lkw-Fahrer verstoßen gegen Sonntagsfahrverbot auf der A4

Die Autobahnpolizei hat am Sonntag auf der Autobahn mehrere LKW-Fahrer kontrolliert, die ohne Ausnahmegenehmigung unterwegs waren. Auch die Fuhrunternehmer müssen mit einem Bußgeld rechnen.

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Streifen des Autobahnpolizeireviers haben am Sonntag mehrere Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot festgestellt.
Streifen des Autobahnpolizeireviers haben am Sonntag mehrere Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot festgestellt. © Symbolbild: Peter Kneffel/dpa

Bautzen. Gleich mehrere Lkw-Fahrer hat eine Streife der Autobahnpolizei am Sonntag aus dem Verkehr geholt. Insgesamt hielten die Beamten zwischen 11.15 und 15.50 Uhr auf der A4 in den Richtungen Görlitz-Dresden und Dresden-Görlitz gleich sechs Lastzüge an, deren Fahrer keine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorweisen konnten, teilt die Polizeidirektion Görlitz mit. Die Polizisten untersagten das Weiterfahren. Darüber hinaus erhielten die Fahrer Anzeigen. Sie müssen nun mit 120 Euro Bußgeld rechnen.

Auch die Fuhrunternehmer müssen mit einem Bußgeld von 570 Euro rechnen, wenn man ihnen die Anordnung der Fahrt nachweisen kann. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr keine Lkw fahren, wenn sie gewerblich Güter transportieren. Es gilt nur, wenn die Lkw ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten. (SZ/mis)