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Missbrauchsprozess gegen Eltern von neun Kindern in Bautzen eröffnet

Das Ehepaar soll über fast zehn Jahre hinweg seine Kinder missbraucht haben. Jetzt steht es vor Gericht.

Von Tim Ruben Weimer
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Der Vater der neun Kinder erschien in weiter Jogginghose vor Gericht. Auf den Fingern einer Hand trägt er ein auffälliges Tattoo (hier verpixelt).
Der Vater der neun Kinder erschien in weiter Jogginghose vor Gericht. Auf den Fingern einer Hand trägt er ein auffälliges Tattoo (hier verpixelt). © lausitznews.de

Bautzen. Am Freitag ist vor der Jugendschutzkammer des Görlitzer Landgerichts in Bautzen der Prozess gegen ein Ehepaar eröffnet worden. Den beiden 36- und 37-Jährigen, gebürtig aus Großröhrsdorf und Hoyerswerda, wird vorgeworfen, über fast zehn Jahre hinweg vier ihrer neun Kinder in 710 Fällen schwer missbraucht zu haben. Die vier minderjährigen Opfer treten als Nebenkläger auf und werden vor Gericht durch ihre Anwälte vertreten. Zum Beginn der Vorfälle im Jahr 2012 war das jüngste Opfer sieben Jahre alt. In 64 Fällen wird den Eltern zusätzlich Vergewaltigung vorgeworfen.

Die beiden Täter sitzen seit Ende April dieses Jahres in Untersuchungshaft, sie wurden in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Die Straftaten sollen "gemeinsam im bewussten und gewollten Zusammenwirken" begangen worden sein, teilte das Landgericht vorab mit. Während der Vater sich vor Gericht selbstbewusst gibt, sitzt die Mutter leicht nach vorne gebückt und nach unten schauend auf der Anklagebank.

Die Eltern wurden in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Seit Ende April sitzen die beiden in Untersuchungshaft.
Die Eltern wurden in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Seit Ende April sitzen die beiden in Untersuchungshaft. © lausitznews.de

Die beiden Angeklagten seien weitgehend geständig, heißt es vom Landgericht. Für die Verhandlung und die Verlesung der Anklageschrift hat das Gericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen. In der Verhandlung würden Details des sexuellen Intimlebens erörtert, was die Privatsphäre sowohl von den Kindern als auch den Eltern beeinträchtigen würde, erklärte der Präsident des Landgerichts, Friedrich-Leopold zu Stolberg. Darin waren sich sowohl die Vertreter der Kläger sowie der Angeklagten einig. So sollen beispielsweise auf Video aufgezeichnete Aussagen der Opfer abgespielt werden.

Für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren vor. Für die Verhandlung sind bislang fünf Termine angesetzt.