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Rauchmelder-Pflicht: Landratsamt Bautzen warnt vor falschen Kontrolleuren

Seit Jahresbeginn müssen alle Wohnungen in Sachsen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Das Landratsamt informiert, wie und durch wen das kontrolliert wird.

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Seit Anfang 2024 müssen alle Wohnung in Sachsen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Seit Anfang 2024 müssen alle Wohnung in Sachsen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. ©  Symbolfoto: Kristin Richter

Bautzen. Bei der Umsetzung der Rauchmelder-Pflicht warnt das Landratsamt Bautzen vor falschen Kontrolleuren. Seit Beginn des Jahres 2024 müssen auch Bestandsgebäude in Sachsen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Kontrollieren darf das nur die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes, informiert die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung. "Die Kontrollen werden anlassbezogen und ausschließlich nach schriftlicher Ankündigung vorgenommen", heißt es darin.

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