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Rauchmelder-Pflicht in Sachsen: Was Eigentümer und Mieter wissen müssen

Bis Jahresende müssen alle Wohnungen in Sachsen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Wer zahlt dafür? Und was kann man tun, wenn es der Vermieter vergisst oder sich gar weigert? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Von Tobias Winzer
 6 Min.
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Jede Wohnung in Sachsen muss bis Jahresende mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Jede Wohnung in Sachsen muss bis Jahresende mit Rauchmeldern ausgestattet sein. © Christin Klose/dpa

Bis Jahresende 2023 müssen in allen Schlafräumen und Fluren in Wohnungen in Sachsen Rauchmelder angebracht sein. So steht es in der neuen Bauordnung. Bislang galt die Pflicht nur für Neu- und Umbauten - ab dem Jahreswechsel für jegliche Gebäudearten. Betroffen sind also auch Wohnungen in Altbauten und ältere Einfamilienhäuser.

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