Bautzen. Zu wissen, dass im Notfall schnell medizinische Hilfe da ist, gehört zu den Grundpfeilern des Gesundheitssystems in Deutschland. Der Freistaat Sachsen hat daher vorgegeben, dass ein Rettungswagen maximal zwölf Minuten brauchen darf, um nach Ende eines Notrufs am Einsatzort einzutreffen. Diese Frist muss bei mindestens 95 Prozent der Einsatzfahrten eingehalten werden.
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