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Sprengstoff-Prozess: Gericht fällt Urteil

Weil in Neukirch vor drei Jahren ein Stromverteiler explodierte, stand jetzt in Bautzen ein Mann vor Gericht. Er wurde verurteilt – aber nicht wegen der Explosion.

Von Theresa Hellwig
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Ein Mann aus Neukirch kassierte jetzt vorm Bautzener Amtsgericht eine Haftstrafe - aber nicht wegen des Hauptanklagepunkts im Verfahren.
Ein Mann aus Neukirch kassierte jetzt vorm Bautzener Amtsgericht eine Haftstrafe - aber nicht wegen des Hauptanklagepunkts im Verfahren. © SZ/Theresa Hellwig

Bautzen. Mehrere Stunden lang waren viele Neukircher Haushalte in der Silvesternacht von 2017 auf 2018 ohne Strom. Der Grund: Ein Verteilerkasten war gesprengt worden. Einem Anwohner hat das Amtsgericht deshalb jetzt den Prozess gemacht – mit überraschender Wendung.

Wie der kommissarische Amtsgerichtsdirektor Markus Kadenbach mitteilt, ist der Mann in Bezug auf die Explosion freigesprochen worden. Bei dem Vorwurf, der Mann habe die Sprengstoffexplosion herbeigeführt, handelte es sich zwar um den schwersten, aber nicht den einzigen Anklagepunkt. In Bezug auf andere Tatvorwürfe hat das Gericht den Mann schuldig gesprochen.

Angeklagter hatte einige Taten bereits gestanden

So soll er auch ein Moped in Neukirch gestohlen haben. Ein Zeuge gab vor Gericht an, den Angeklagten dabei beobachtet zu haben. Außerdem soll der Mann versucht haben, von fremden Konten Geld auf sein eigenes zu überweisen. Zwar scheiterten die Überweisungen – aber der Angeklagte hatte die Betrugsvorwürfe und die Urkundenfälschungen bereits vergangene Woche beim Prozessauftakt gestanden.

Bereits jetzt sitzt der Mann eine Haftstrafe von sieben Monaten ab, weil er in der Vergangenheit bewaffnet einen Diebstahl begangen hatte. In Haft wird er wohl noch etwas bleiben: Für die neuen Vorwürfe verurteilte ihn das Amtsgericht zu einem weiteren Jahr und drei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Zeuge erklärte: "Ich war's"

Wieso der Mann in Bezug auf den Sprengstoff-Vorwurf glimpflich davon kam? Dafür hatte ein eher unübliches Verhalten eines Zeugen gesorgt. Dieser hatte beim Prozessauftakt erklärt, für die Explosion verantwortlich gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, in der Silvesternacht Böller auf den Verteiler gelegt und angezündet zu haben. Der Zeuge jedoch hatte erklärt, dass er derjenige gewesen sei, der die Böller abgelegt hatte. Das Gericht glaubte ihm.

Die Staatsanwaltschaft indes zeigte sich von der Zeugenaussage nicht überzeugt. Der Zeuge dürfte nun selbst Post von der Staatsanwaltschaft bekommen – entweder wegen des Vorwurfs, für die Sprengstoffexplosion verantwortlich zu sein, oder wegen des Verdachts der Falschaussage.

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