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Was sich für Mieter im Landkreis Bautzen beim Kabelfernsehen ändert

Ab 1. Juli fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg weg, Vermieter dürfen dann die Kosten für einen Kabel-Fernsehanschluss nicht mehr an die Mieter weitergeben. Das heißt, dass Mieter selbst entscheiden müssen, wie sie künftig fernsehen wollen.

Von Bettina Spiekert
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Ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. © Symbolfoto: dpa

Bautzen. Es ist eine Änderung, die mehrere tausend Mieter auch im Landkreis Bautzen betreffen wird. Sie zahlen derzeit die Gebühren für das Kabelfernsehen in ihren Wohnungen pauschal über die Nebenkosten mit. Und zwar auch dann, wenn sie diesen Anschluss gar nicht nutzen. Dieses sogenannte Nebenkostenprivileg, wonach Vermieter für die Wohnungen bislang Sammelverträge mit Kabelfernsehanbietern abgeschlossen hatten, wird nun bundesweit wegen einer gesetzlichen Neuregelung zum 1. Juli 2024 abgeschafft.

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