Dresden
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Bienen-Angriff gegen Beamte

Seine Bienen-Völker sind das Ein und Alles eines 66-jährigen Dresdners. Doch als der Amtstierarzt zu ihm kam, ging er zu weit.

Von Alexander Schneider
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Begonnen hat der Ärger mit einer Infektion mit der Amerikanischen Faulbrut.
Begonnen hat der Ärger mit einer Infektion mit der Amerikanischen Faulbrut. © Symbolfoto: Claudia Hübschmann

Klaus S. liebt seine Bienen. Schon 1966 hatte der 66-jährige Rentner sein erstes Völkchen auf Blüten losgelassen, damals noch im gepachteten Garten. Als der Maschinenschlosser in Mobschatz gebaut hatte, produzierte er auch dort Honig. „Wir konnten keine Kinder haben. Daher sind die Bienen ein Ersatz für mich“, sagt der Mann. Doch die Liebe zu seinen Tieren hat den Mann offenbar blind gemacht. Am Dienstag stand er vor dem Amtsgericht Dresden – wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Polizisten und wegen Körperverletzung.

Der Ärger, der zu diesem ungewöhnlichen Verfahren führen sollte, hatte im Herbst 2017 begonnen. Damals war bei den zehn Bienenvölkern von Klaus S. eine Infektion mit der Amerikanischen Faulbrut festgestellt worden. Die auch Bösartige Faulbrut genannte Tierseuche gefährdet den Bestand der Honigbienen und ist daher anzeigepflichtig. Eine erste Behandlung mit dem „Kunstschwarmverfahren“ war jedoch fehlgeschlagen. Auch nach dem Winter wurden noch zu viele Keime in den Bienenstöcken festgestellt. Mit Bescheid vom 16. April 2018 – S. spricht von dem „Ermordungstag“ – ordnete das Amt daher die „Abschwefelung“der Bienenvölker an, also ihre Vernichtung.

Die Damen und Herren vom Amt haben offenbar einen Betriebsausflug nach Mobschatz veranstaltet: Die Amtsleiterin war da, der Amtstierarzt, mindestens eine weitere Mitarbeiterin, ein Bienenexperte vom Landratsamt Bautzen und, um der finalen Sache den nötigen Nachdruck zu verleihen, zwei Polizeibeamte. Man diskutierte lange mit dem sturen Imker, doch offenbar traf niemand einen Ton, der ihn besänftigte. So entwickelte sich der Betriebsausflug zu einem Fall für die Justiz: Laut Anklage zog S. mehrere Holzrahmen mit Waben aus den Bienenkästen und klopfte die Insekten ab, sodass die Bienen ausschwärmten. Als die Polizisten nun den Imker von seinen Bienenkisten wegzogen, habe er mit einer Zange und Waben um sich geschlagen. Eine 43-jährige Polizistin wurde von sechs Bienen in den Kopf gestochen – in Hals, Kopfhaut, Ohr, Wange und Lippe. Die Frau hatte eine gute Woche anhaltende Beschwerden.

Für diese Sache erhielt S. eine Geldstrafe von 1.800 Euro per Strafbefehl, die er aber nicht akzeptierte. Daher gab es am Dienstag ein erneutes Treffen im Gericht, auch das Veterinäramt war wieder in voller Besetzung anwesend. Imker S. erklärte, er habe niemanden angegriffen, die Polizisten noch nicht einmal berührt. Zu den Verletzungen der Polizistin sagte er: „Wenn man zu den Bienen geht, muss man damit rechnen, gestochen zu werden.“ Er habe die Waben nur herausgenommen, um zu zeigen, dass die Bienen nicht krank seien.

Dem widersprachen jedoch Tierarzt Lutz M. und vor allem die beiden Polizisten. Sie berichteten, wie sie S. gepackt hätten, um ihn davon abzuhalten, weitere Tiere zu befreien. Nach den Zeugenaussagen hatte auch Richterin Annegret Lissel keine Zweifel, dass der Angeklagte zu weit gegangen war: „Sie haben Ihre Bienen befreien wollen und versucht, sie aufzuscheuchen.“ Die Richterin verurteilte den bis zum Schluss uneinsichtigen Rentner zu einer nun deutlich höheren Geldstrafe von 3.850 Euro.

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