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Böse Überraschung beim Gebrauchtwagenkauf

Ein Händler soll dem Käufer verschwiegen haben, dass das Auto einen Totalschaden hatte. Doch konnte er das wissen?

Von Jürgen Müller
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Beim Gebrauchtwagenkauf kann es manch böse Überraschung geben. Das war auch hier der Fall. Doch hat der Händler tatsächlich betrogen?
Beim Gebrauchtwagenkauf kann es manch böse Überraschung geben. Das war auch hier der Fall. Doch hat der Händler tatsächlich betrogen? © Frank Augstein/AP

Meißen. Gebrauchtwagenhändler haben ja mitunter nicht den besten Ruf. Manch Kunde fühlt sich beim Kauf übervorteilt. Das ist auch in diesem Fall so. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 53-jährigen Mann Betrug vor. Er soll einem Kunden einen Nissan Qashqai zum Preis von 12 995 Euro verkauft haben. Eingekauft hatte er das Fahrzeug für 11 000 Euro. Das ist natürlich kein Betrug, sondern die Gewinnspanne des Händlers. Der lebt schließlich vom An- und Verkauf von Autos.

Allerdings soll der Mann dem Käufer verschwiegen haben, dass dieses Fahrzeug einen Unfallschaden, genauer gesagt, sogar einen Totalschaden, hatte. In der Anzeige auf einer Internetplattform, in welcher der Händler das Auto anbot, war nur davon die Rede, dass der Kotflügel vorn links repariert wurde. Auch die Laufleistung soll falsch angegeben worden sein. Statt der versprochenen 35 000 Kilometer habe das Auto 44 000 Kilometer auf der Uhr gehabt. Auch das Serviceheft war nicht vorhanden. Es befinde sich noch im Besitz der vorherigen Eigentümerin und werde nachgeliefert, hatte der Händler dem Kunden versichert.

Als dieses nicht eintrifft, setzt sich der Käufer direkt mit der früheren Eigentümerin in Verbindung. Und erfährt von der Frau, die in Frankreich wohnt, Erstaunliches. Nämlich, dass sie mit dem Fahrzeug einen Unfall hatte. Das Rad eines anderen Autos hatte sich gelöst und war gegen ihren Wagen geprallt. Der Nissan erlitt bei diesem Unfall wirtschaftlichen Totalschaden. Eine Reparatur hätte rund 14 000 Euro gekostet, das war mehr als der Restwert des Fahrzeuges. Sie ließ sich deshalb die Summe auszahlen und überließ das kaputte Fahrzeug ihrer Versicherung.

Gekauft hat den reparierten Nissan der jetzt angeklagte Händler aber von einem Mann aus Polen. Wie das Auto dorthin kam, ob es zwischendurch noch andere Besitzer gab, wann und wo es repariert wurde, ist aber völlig unklar. Der Pole hatte nur den Kotflügelschaden angegeben. Konnte der Händler also überhaupt wissen, dass das Fahrzeug mal einen Totalschaden hatte?

Nein, sagt Richter Michael Falk. „Entscheidend ist , was angeboten und was geliefert wurde“, so der Richter. Der Wagen sei nun mal als nicht unfallfrei ausgewiesen worden. „Es ist nicht klar, ob der Händler von den anderen Vorschäden wusste“, so der Richter. Auch der Kunde hatte nicht bemerkt, dass der Wagen einen größeren Vorschaden hatte. Dies erfuhr er erst durch den Kontakt zu der einstigen Besitzerin.

Auch eine Manipulation des Tachos ist nicht nachzuweisen. Im Gutachten der französischen Versicherung steht ein Kilometerstand von 44 000. Das ist etwas weniger als die Laufleistung am Tage des Verkaufes. Dass in der Anzeige 35 000 Kilometer angegeben wurden, könne auch ein Schreibfehler gewesen sein, so der Richter. Es mache keinen Sinn, einen Tacho nur um etwa 9 000 Kilometer zurückzustellen, dies wirke sich nur unwesentlich auf den Preis aua.

Um den Mann wegen Betrugs zu verurteilen, müsste er von dem Vorschaden und einer möglichen Tachomanipulation gewusst haben. Das sei jedoch nicht nachzuweisen, sagt der Richter und spricht den Autohändler frei.

Zivilrechtlich ist die Sache übrigens schon lange geklärt. Der Händler hat das Fahrzeug zurückgenommen und dem Kunden den vollen Kaufpreis zurückerstattet.