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Bratwurststreit in Bischofswerda

Ein Händler grillt beim Weihnachtsmarkt vor seinem Geschäft. Ein Mann vom Amt findet zunächst nichts Anstößiges daran. Trotzdem gibt es jetzt Ärger.

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© Steffen Unger

Von Ingolf Reinsch

Bischofswerda. Dass es kein Bild fürs Familienalbum wird, ahnte Maik Kamptner schon, als er am Freitag vor dem zweiten Advent fotografiert wurde. In Bischofswerda war Weihnachtsmarkt, Händler luden am Abend zum Adventsshopping ein, und der Chef vom Blumenhaus Simke an der Kirchstraße hatte eine kleine, unspektakuläre Aktion geplant. Er stellte einen Grill vor sein Geschäft und legte für Kunden und Passanten ein paar Bratwürste drauf. Als Händler, sagt er, müsse man sich halt was einfallen lassen, um das Einkaufen in der Innenstadt attraktiv zu machen.

Fotografiert wurde er nicht von irgendwem, sondern vom Vollzugsbediensteten der Stadt. Er habe ihn gefragt, ob etwas nicht in Ordnung sei, berichtet Maik Kamptner. Doch der Mann vom Amt habe keine Einwände gegen das Grillen erhoben. Also warf der Geschäftsmann mit gutem Gewissen und in der Absicht, zur Belebung der Innenstadt beizutragen, auch am Sonnabend und Sonntag den Grill an.

Die Quittung dafür kam wenige Tage später per Brief aus dem Rathaus. In der Stadtverwaltung hatte man nach dem Wochenende festgestellt, dass es fürs Grillen keine Genehmigung gab. Maik Kamptner hätte es anzeigen müssen, heißt es in dem Schreiben. Das Ordnungsamt beruft sich auf das sächsische Gaststättengesetz. Darin heißt es: „Wer aus besonderem Anlass nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies der Gemeinde rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Betriebsbeginn (...) anzuzeigen.“ Im Nachhinein sei auch ihm klar, dass er einen Fehler gemacht hat, sagt Maik Kamptner. Doch er ärgert sich über das Verhalten des Vollzugsbediensteten. „Ich hätte den Grill sofort weggeräumt, wenn er gesagt hätte, dass ich nicht grillen darf.“

Hohe Strafe möglich


Die Stadtverwaltung, von der SZ mit diesem Vorwurf konfrontiert, erklärte dazu: Der Gemeindevollzugsbedienstete habe nicht alle genehmigten Sondernutzungen oder Anzeigen für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe im Überblick. Erst durch den zuständigen Sachbearbeiter könne anschließend eine entsprechende Prüfung erfolgen. „Der Vollzugsbedienstete ist in diesem Zusammenhang beauftragt, fotodokumentarisch festzuhalten, welche Aufsteller im Stadtgebiet aktiv sind. Der Aufsteller ist verpflichtet, sich im Vorfeld selbstständig über die geltenden Satzungen und rechtlichen Bestimmungen zu informieren“, erklärte die zuständige Amtsleiterin Sybille Müller. Herr Kamptner sei aufgefordert worden, künftig das Formular über die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes zu nutzen, um die hygienischen Voraussetzungen prüfen zu können.

Die Stadtverwaltung begründet ihr Vorgehen auch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Andere Gewerbetreibende, die an jenem Wochenende Glühwein oder Bratwurst verkauften, hatten sich vorher mit der Stadt in Verbindung gesetzt, sagte Sybille Müller.

Die Amtsleiterin lässt es offen, inwiefern sich die Stadt im vorliegenden Fall kulant zeigen wird. Herr Kamptner sei bislang nur angehört worden, sagt sie. „Über ein sich anschließendes Ordnungswidrigkeitenverfahren kann selbstverständlich keine Auskunft gegeben werden. Buß- und Verwarngelder werden nach den Grundlagen der jeweils geltenden Satzungen und Bußgeldverordnungen erlassen.“ Das Gaststättengesetz droht bei Verstößen Strafen von bis zu 5 000 Euro an. Ziemlich happig für ein paar Bratwürste und eine doch eigentlich gute Absicht für die Stadt.