Chemnitz
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"Mangal"-Wirt wegen Brandanschlag zu acht Jahren Haft verurteilt

Weil er einen Brandanschlag auf sein eigenes Restaurant in Auftrag gegeben hat, ist ein Wirt aus Chemnitz zu 8 Jahren Haft verurteilt worden. Was genau geschehen ist.

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Der Wirt selbst hatte beharrlich behauptet, die Täter seien im Kreis von Rechtsradikalen zu suchen. Auch vor Gericht bestritt er über seinen Anwalt die Vorwürfe.
Der Wirt selbst hatte beharrlich behauptet, die Täter seien im Kreis von Rechtsradikalen zu suchen. Auch vor Gericht bestritt er über seinen Anwalt die Vorwürfe. © SZ/Timotheus Eimert

Chemnitz. Rund vier Jahre nach dem Brandanschlag auf das türkische Restaurant "Mangal" in Chemnitz hat das Landgericht den Wirt zu 8 Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen den 50-Jährigen am Dienstag unter anderem des versuchten 15-fachen Mordes sowie des Betrugs für schuldig.

Demnach hatte er den Anschlag nicht nur in Auftrag gegeben, sondern auch ein Fenster offen gelassen, damit die bisher unbekannten Täter in der Nacht zum 18. Oktober in das Lokal einsteigen konnten, erklärte Gerichtssprecherin Marika Lang. Daher sei er nach Überzeugung des Gerichts mehr als nur Auftraggeber gewesen. Zu dem Zeitpunkt schliefen 15 Menschen in Wohnungen über dem Lokal, ernsthaft verletzt wurde niemand.

Der Fall hatte über die Stadt hinaus für Aufsehen gesorgt. Damals stand Chemnitz wegen Ausschreitungen von Rechtsextremen aus ganz Deutschland in den Schlagzeilen und es hatte Angriffe auf ein jüdisches und zwei persische Restaurants in der Stadt gegeben. So wurde auch im Fall des "Mangal" von den Ermittlern ein rassistischer Hintergrund nicht ausgeschlossen. Der Wirt selbst hatte beharrlich behauptet, die Täter seien im Kreis von Rechtsradikalen zu suchen. Auch vor Gericht bestritt er über seinen Anwalt die Vorwürfe.

Den Richtern bot sich im Prozess jedoch ein anderes Bild. Dazu wurde das Geschehen seit Anfang Februar an 27 Verhandlungstagen aufgearbeitet, 120 Zeugen befragt und mehr als ein halbes Dutzend Sachverständige gehört.

Im Ergebnis sahen es die Richter als erwiesen an, dass der aus der Türkei stammende Restaurantbetreiber aus Habgier gehandelt hat, um eine hohe Versicherungssumme zu kassieren. 300.000 Euro habe er von einer Versicherung erhalten, hieß es. Das Gericht ordnete an, dass der Betrag abzüglich einer an eine Entsorgungsfirma gezahlten Summe eingezogen wird.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten laut Gericht eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; binnen einer Woche kann dagegen Revision eingelegt werden. (dpa)