Am Freitag, 14. Januar, tritt in Sachsen eine neue Corona-Notfallverordnung in Kraft. Sie sieht neben den bereits bestehenden 2G- und 3G-Zugangsbeschränkungen in mehreren Bereichen die sogenannte 2G-plus-Regel vor.
- 2G (geimpft, genesen) bedeutet, dass der Zugang zu einem Ort oder einer Veranstaltung nur für Menschen möglich ist, die vollständig geimpft sind oder offiziell als von einer Corona-Infektion genesen gelten.
- 3G (geimpft, genesen, getestet) bedeutet, dass für den Zugang zu einer Veranstaltung ein Nachweis über eine vollständige Impfung, einen negativen Corona-Test oder eine überstandene Corona-Infektion nötig ist.
2G-plus steht für geimpft oder genesen plus getestet. Es handelt sich um eine Verschärfung der 2G-Regel. Der Zugang zu Orten und Veranstaltungen, bei denen 2G-plus gilt, ist also nur Geimpften und Genesenen vorbehalten, die zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen können. Das gilt allerdings nicht für alle. Für Geboostere gibt es beispielsweise eine Ausnahme. Sie brauchen keinen Test.
Wo 2G-plus gilt und welche Ausnahmen es gibt - ein Überblick: