Glaubitz. Maskenpflicht beim Einkaufen, Maskenpflicht in Bus und Bahn, Maskenpflicht im Krankenhaus. Und hinter Gittern? "Warum müssen die JVA-Mitarbeiterin in Zeithain auf den einzelnen Stationen, wo Inhaftierte untergebracht sind, keinen Mund- und Nasenschutz tragen?", fragt ein Gefangener per Email an die Riesaer SZ-Redaktion. Schließlich sei auf den Stationen kein Mindestabstand zwischen Inhaftierten und Bediensteten gegeben. Auch nicht bei Anträgen oder Postempfang.
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