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So hart treffen die Corona-Regeln Zittaus Gastwirte

"Lockdown durch die Hintertür": Die Bestimmungen stoßen bei Gastronomen auf Unverständnis. Gäste sagen Feiern ab - und erste Lokale schließen.

Von Elke Schmidt
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Jens Claus (links) und Maik Bollmann in ihrem Wirtshaus "Zur Weinau".
Jens Claus (links) und Maik Bollmann in ihrem Wirtshaus "Zur Weinau". © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Zittau. Wenn in diesen Tagen das Telefon klingelt, können sich Maik Bollmann und Jens Claus beinahe denken, was gleich kommt: Wahrscheinlich sagt wieder einmal jemand die eigentlich schon fest gebuchte Weihnachts- oder Familienfeier in ihrem Wirtshaus "Zur Weinau" ab. Und so ist es in den meisten Fällen auch.

Schon laut der vom Freistaat Sachsen erlassenen Corona-Schutzverordnung vom 8. November durften nur noch Genesene und Geimpfte die Innenräume von Gaststätten und ähnlichen Betrieben betreten. Seit dieser Woche nun sind die Maßnahmen nochmals drastisch verschärft. Das ist für viele Zittauer so einschneidend, dass sie teils auch lange geplante Feiern absagen. Das betrifft sowohl private als auch betriebliche Anlässe. Und nicht nur das. Auch im normalen Tagesgeschäft kamen bereits jetzt etwa 80 Prozent weniger Gäste als noch zuvor.

Das bestätigen auch andere Wirte in der Stadt. Doch die meisten wollen sich öffentlich nicht dazu äußern. Sie lehnten eine Stellungnahme kommentarlos ab. Thorsten Egg-Selonny von der "Kultuhr" ist einer von denen, der nicht dazu gehört. "Bei uns wurden ebenfalls sehr viele Reservierungen storniert", sagt er. Die neuen Maßnahmen kann er nicht so recht nachvollziehen. Er sei mit der bisherigen 3G-Methode (geimpft, genesen, getestet) gut gefahren und wisse von keinem einzigen Fall, bei dem sich jemand in seinem Haus angesteckt hätte.

Nun reichen Tests aber nicht mehr aus und damit müssen Ungeimpfte draußen bleiben. Das ist auch für viele Gäste der Grund für die Absage. "Sie teilen mit, dass sie entweder mit allen ihren Gästen feiern wollen oder eben gar nicht", berichten Jens Claus und Maik Bollmann. Die Leute wollten niemanden ausschließen. Sie könnten diese Argumente sehr gut nachvollziehen, sagen sie. Doch für ihren Betrieb komme das einer kleinen Katastrophe gleich. Nach zwei Jahren teils massiver Einschränkungen durch die Pandemie-Maßnahmen sind die für solche Zeiten eigentlich gedachten Rücklagen nahezu aufgebraucht. Dazu kommt die erhebliche Menge Geld, die sie in die möglichen und geforderten Hygienemaßnahmen gesteckt haben.

Ob das Wirtshaus "Zur Weinau" ohne die staatlichen Hilfen und die Möglichkeit der Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter noch existieren würde, ist schwer zu sagen. In jedem Fall haben sich die Betreiber immer etwas einfallen lassen, damit es weiter geht. Nun beginne die Unsicherheit von Neuem, niemand könne sagen, was als Nächstes komme und wann, sagen sie.

Mit diesem Schild weisen die Wirte der Weinau auf die vorübergehende Schließung hin. Foto: privat
Mit diesem Schild weisen die Wirte der Weinau auf die vorübergehende Schließung hin. Foto: privat © privat

Klar ist: Zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis und der Kontrolle kommt seit Montag die Erfassung der Kontaktdaten sowie der Zwang dazu, gastronomische Einrichtungen ab 20 Uhr zu schließen. "Diese Regelungen fallen einseitig und unverhältnismäßig hart für das Gastgewerbe aus", schreibt der Hotel- und Gaststättenverband Sachsen (Dehoga Sachsen) und beschreibt die Situation als "Lockdown durch die Hintertür". Für viele Unternehmen sei wirtschaftliches Arbeiten unter diesen Bedingungen unmöglich. Unklar bleibe, ob es dafür Hilfen gebe. Unternehmer wollen ihre Einkünfte selbst erwirtschaften, heißt es weiter. Wenn sie dies nicht können, um der Gesellschaft in der Pandemielage zu helfen, müssten sie entschädigt werden.

Ähnlich sehen das Maik Bollmann und Jens Claus. Dabei gehe es ja nicht nur um sie, sagen die beiden. Auch ihre 14 Festangestellten bräuchten Unterstützung. Viele hätten Familie, die sie mit ihrem Job ernähren. Das sei ihnen nun wieder einmal verwehrt. So stimmen die Zittauer Gastronomen der Dehoga Sachsen zu, wenn diese schreibt: "Unsere Unternehmen und Mitarbeiter möchten ihrem Beruf und deren Passion nachgehen, anstatt um Schadenersatz zu ringen".

Dennoch sind die Betreiber nach eigener Aussage aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, das Wirtshaus "Zur Weinau" zu schließen. "Aufgrund der staatlich verordneten Maßnahmen zu 2G, der Schließzeit ab 20 Uhr und der Begrenzung der Personenzahlen." Sie hoffen, dass das nur vorübergehend sein muss. Diesen Schritt gingen die Eigentümer der Schauburg, Elke Schäfer und Thomas Schmid, bereits eine Woche vorher. Als Grund nennen sie ebenfalls die 2G-Regeln. Ob weitere Zittauer Gaststätten ebenfalls schließen, bleibt abzuwarten.