Seit ein paar Tagen gilt eine neue Tabelle für den Kindesunterhalt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erstellt sie regelmäßig für ganz Deutschland. Auch Sachsen hat sich diesen Leitlinien am 20. Dezember 2020 angeschlossen. Damit steht den meisten Kindern, deren Elternteile sich getrennt haben, ab sofort mehr Unterhalt zu. Zahlungspflichtig ist der Elternteil, bei dem die Kinder nicht dauerhaft leben. Die Höhe der monatlichen Zahlungen richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des Zahlungspflichtigen.
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