In Sachsens Städten gilt seit 2. November die Pflicht, wegen der Corona-Pandemie einen Mund-Nase-Schutz in den Fußgängerzonen zu tragen. Das gilt nun auch in Pirna im Bereich der Dohnaischen Straße, der Jacobäerstraße, der Schmiedestraße, der Schuhgasse, der Schössergasse, der Barbiergasse sowie der Markt- und Frohngasse. Die Stadt bereitet derzeit entsprechende Schilder vor, die die Menschen auf diese Regelung explizit hinweisen.
Die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, gilt darüber hinaus neben Haltestellen, an Bahnhöfen sowie auf Flächen, die Sport und Spiel gewidmet sind. Die betreffenden Plätze werden derzeit ebenfalls mit entsprechenden Hinweisen ausgestattet.
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