Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit in Sachsen schon oft zum Durchbruch verholfen. Zu Recht. Mit ihrem fahrlässigen Spruch zu den „Querdenkern“ in Leipzig aber lagen die Richter völlig daneben. Eine Kundgebung von 20.000 Corona-Leugnern, die sich vorsätzlich nicht an Schutzverordnungen halten, in einer Innenstadt zuzulassen, ist ebenso verantwortungslos, wie der ganze distanzlose und maskenfreie Auftritt der Verschwörungstheoretiker und Rechtsextremisten.
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