Waldheim. Nachdem sich im November vergangenen Jahres sieben Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Waldheim mit dem Corona-Virus infiziert hatten, ist inzwischen auch in dem Gefängnis mit dem Impfen begonnen worden.
Die Reihenfolge der Impfungen erfolgt nach Angaben von Jörg Herold, Pressesprecher des Justizministeriums Sachsen, sowohl für die Gefangenen als auch die Bediensteten grundsätzlich entsprechend der geltenden Corona-Impfverordnung.
Die Bediensteten der JVA, die im medizinischen Bereich arbeiten, seien ebenfalls für die höchste Prioritätsstufe angemeldet. „Diese medizinischen Abteilungen gelten als besonders gefährdet, sich mit dem Virus zu infizieren“, so Herold.
Impfung hinter Gittern auch nach Priorität
„Aktuell werden die Impfungen der höchsten Priorität vorbereitet oder wurden teilweise schon vorgenommen. Hierunter fallen insbesondere die Gefangenen und Bediensteten der Seniorenstation der JVA Waldheim“, teilte Herold mit.
Wie Michaela Tiepner, Pressesprecherin der JVA Waldheim, ergänzte, sind bislang insgesamt 36 Gefangene und 18 Bedienstete gegen das Coronavirus geimpft worden. Neben den Gefangenen der Seniorenabteilung wurden auch diejenigen Bediensteten bereits geimpft, die mit diesen Gefangenen regelmäßig Kontakt haben. Vorgenommen werden die Impfungen vom Arzt der Anstalt.
Wie hoch generell die Impfbereitschaft in der JVA Waldheim ist, sei bislang nicht erhoben worden, teilte Michaela Tiepner weiter mit. In den nächsten Tagen sei aber ein Abfrage geplant.
Erfreulicherweise habe es seit dem Corona-Ausbruch im November vergangenen Jahres keine weiteren Infektionen unter den Gefangenen gegeben. „Es gab und gibt aber einige Infektionen bei den Bediensteten. So sei ein Mitarbeiter derzeit in behördlicher Quarantäne und ein anderer infiziert“, teilte die Pressesprecherin mit.
Verschärfte Besuchsregelungen in der JVA Waldheim
Durch verschärfte Besuchsregelungen wird auch in der JVA versucht, der Ausbreitung des Virus zu begegnen. Die Vorschriften für die Besuche werden ständig aktualisiert.
Derzeit darf maximal ein naher Angehöriger, wie Eltern, Ehepartner, Verlobte, zu Besuch in die JVA kommen. Kinder dürfen nur dann in den Besuchsraum, wenn der betreffende Inhaftierte für sie das Sorge- oder Umgangsrecht hat.
Die Besucher dürfen nur aus einem Haushalt stammen und es werden insgesamt maximal drei Besucher pro Gefangenem erlaubt. Besucher und Gefangene sind während der Besuchszeit durch eine Scheibe getrennt.
Überdies müssen sowohl die Gäste als auch die Gefangenen während des Besuchs eine medizinische Maske, Gefangene der Seniorenstation sowie deren Gäste zwingend eine FFP2-Maske tragen.
Händeschütteln ist tabu
Auch der Mindestabstand muss eingehalten werden. Körperkontakt, wie Umarmungen oder Händeschütteln, sind untersagt. Wird sich nicht daran gehalten, wird der Besuch sofort abgebrochen und der Gefangene muss sich umgehend in Quarantäne begeben. Insgesamt dürfen die Gefangenen nur sechs Stunden pro Monat Besuch empfangen.
In der Justizvollzugsanstalt Waldheim sitzen derzeit 385 Insassen ein. Insgesamt verfügt das Gefängnis über 390 Plätze im geschlossenen Vollzug. Voll belegt sind dagegen alle 18 Plätze im offenen Vollzug.
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