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Wieder Badespaß in der Sächsischen Schweiz

Hallenbäder und Wellnesstempel dürfen wieder öffnen. Nicht überall gelingt das. Bei manchen dauert es noch und es gibt auch ein Problem.

Von Anja Weber
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Rettungsschwimmerin Diana Thiele misst schon mal die Wassertemperatur in der Toskana-Therme in Bad Schandau.
Rettungsschwimmerin Diana Thiele misst schon mal die Wassertemperatur in der Toskana-Therme in Bad Schandau. © Steffen Unger

In den ersten Bundesländern beginnen in wenigen Tagen die Winterferien. Und da die Sächsische Schweiz bei Urlaubern aus Berlin, Brandenburg oder auch Niedersachsen eine beliebte Ferienregion ist, kommt die Wiedereröffnung von Spaß- und Hallenbädern sowie Wellnesstempeln gerade noch rechtzeitig. Und auch in Sachsen sind bald Winterferien an. Badespaß dürfte auch da ganz oben auf der Hitliste stehen.

Allerdings werden nicht alle öffnen. Als problematisch sieht man unter anderem die Zugangsvoraussetzungen. Für die Sauna- und Badelandschaften gilt jeweils die 2G-plus-Regel.

Bad Schandau setzt auf die Wintertouristen

In der Toskana-World in Bad Schandau wollte man sich ursprünglich bis Anfang Februar Zeit lassen, da noch Umbauten im Kassenbereich anstehen. Doch jetzt muss es in der Therme fix gehen. Das Hotel Elbresidenz direkt an der Therme hat bereits seit dem 14. Januar wieder geöffnet. Und natürlich sollen die Hotelgäste auch entsprechend die Wellnessmöglichkeiten direkt vor der Tür genießen können. Deshalb laufen in der Toskana-Therme die Vorbereitungen auf Hochtouren. Alles wieder hochfahren dauert jedoch. Die Toskana-World mit dem Bad und den Saunen öffnet am 21. Januar wieder. Dampfsaunen bleiben geschlossen. Aber auch so dürfte Badespaß und Erholung nichts im Wege stehen. Geöffnet ist die Therme von Montag bis Donnerstag und Sonntag von 10 bis 22 Uhr und Freitag, Sonnabend von 10 bis 23 Uhr.

Sebnitz lässt noch alles zu

Die Sebnitzer Tourismusbetriebe bleiben auch mit Inkrafttreten der neuen Corona-Notfallverordnung vorerst weiterhin geschlossen. Darüber informiert Stadtmarketingleiterin Tina Meinert. Davon betroffen sind das KräuterVital-Bad, das Sport- und Freizeitzentrum SoliVital sowie die Schaumanufaktur im Haus der Deutschen Kunstblume. „Wir haben die angekündigten Lockerungen und Regelungen der neuen Verordnung mit Spannung und einer gewissen Vorfreude verfolgt, jedoch stellen die harten Zugangsvoraussetzungen für die Tourismus- und Freizeiteinrichtungen für uns kein handlungsfähiges Ergebnis dar", sagt Amtschef Ronald Kretzschmar.

Der Zutritt zum Fitnessstudio und zum KräuterVital-Bad sei mit 2G-plus am stärksten reglementiert. Die Schaumanufaktur dürfte nur noch Gäste mit 2G-Nachweis ins Objekt lassen. Auch das sieht man in Sebnitz als offenbar nicht durchführbar an. Damit fehlt der Stadt aber eben auch ein touristischer Anziehungspunkt, mit der einzige im Winter. Amtschef Kretzschmar sieht aber noch ein weiteres Hindernis. Das seitens der Landesregierung prognostizierte Infektionsgeschehen zwinge die Kommunen in den kommenden Wochen in die Warteposition, sagt er. Und eine ständige Öffnung und Schließung der Betriebe sei schlichtweg unwirtschaftlich. Deshalb bleiben die Tourismuseinrichtungen der Stadt vorerst weiterhin komplett für den Besucherverkehr geschlossen. Sobald für die Nutzer und die Betriebe umsetzbare Regelungen auf Dauer erkennbar sind, könnten die Einrichtungen wieder öffnen, so Ronald Kretzschmar.

Pirna und Neustadt sind wieder am Start

Das Geibelt-Bad in Pirna ist in der Sächsischen Schweiz am schnellsten wieder am Start. Schon ab dem 20. Januar können Besucher die Bade- und Saunalandschaft wieder nutzen. Alles ist vorbereitet, nur Dampfbad und Hamam bleiben geschlossen. Geöffnet ist hier Montag, Mittwoch und Sonntag von 10 bis 21.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 21.30 Uhr sowie Freitag und Sonnabend von 10 bis 23 Uhr.

In Neustadt wurde entschieden, die Mariba Freizeitwelt ab dem 24. Januar wieder zu öffnen. Hier laufen noch die Vorbereitungen für den Neustart. Eine Woche Anlaufzeit seien aber notwendig, um die gesamte Anlage wieder hochfahren zu können. Geöffnet ist Montag von 14 bis 21 Uhr, Dienstag bis Donnerstag und Sonntag von 10 bis 21 Uhr sowie Freitag und Sonnabend von 10 bis 22 Uhr.

Generell hofft man in allen Einrichtungen, dass ab dem 6. Februar die Vorschriften nochmals gelockert werden.

Das ist beim Badespaß zu beachten

In allen Einrichtungen gilt die 2G-plus-Regel, also geimpft und genesen mit zusätzlichem negativen Test. Ausgenommen davon sind, wer eine Booster-Impfung hat, Kinder die unter 18 Jahre alt sind und Personen, die in den letzten drei Monaten genesen sind. (Hier ist zu beachten, dass vorher ein vollständiger Impfschutz erfolgt sein muss.) Ausgenommen vom Test sind auch diejenigen, die in den letzten drei Monaten vollständig geimpft wurden. Kinder unter sechs Jahren und Kinder, die der Schul- oder Kita-Corona-Verordnung unterliegen, sind von der Nachweispflicht befreit. Einige Einrichtungen verlangen aber den Schülerausweis. Zudem ist eine Kontakterfassung vorgeschrieben. Das geht entweder über die Corona-Warn-App oder per Formular. Diese Regelungen gelten bis zum 6. Februar.